Kreis Oberberg mahntPool-Abwasser kann Flüsse schädigen
Oberberg – Es ist wahrscheinlich nicht gerade ein Massenproblem, der Kreisverwaltung ist es aber wichtig genug, darauf hinzuweisen, dass beim unsachgemäßen Entleeren privater Schwimmbecken großer Umweltschaden angerichtet werden kann.
Vor Beginn der neuen Badesaison, auch in Haushalten mit eigenem kleinem Schwimmbecken, informiert der Oberbergische Kreis über den sachgemäßen Umgang mit Schwimmbad-Abwasser. Gerade im Corona-Jahr 2021 wird der Aufenthalt im Freien, und erst recht im eigenen Pool, als Abwechslung besonders willkommen sein. Häufig steht zuvor eine Grundreinigung an. Dabei wird das alte Wasser abgelassen und eine Filterrückspülung durchgeführt.
Poolabwasser kann Fischsterben verursachen
Doch dabei droht laut Kreisverwaltung eine massive Gefahr für die Umwelt, wenn die entstehenden Abwässer nicht ordnungsgemäß in die Schmutzwasserkanalisation geleitet werden, sondern auf direktem Weg
in Bäche, Flüsse oder Teiche gelangen, oder – bei sogenannter Trenn-Entwässerung – über die Straßenentwässerung bzw. Regenwasserkanäle in die erwähnten Gewässer fließen. Denn die für den Badebetrieb verwendeten Chemikalien, insbesondere Chlor-Präparate, sind für die meisten Wasserlebewesen tödlich. Immer wieder werden deshalb Mitarbeitende des Umweltamtes des Oberbergischen Kreis zu Fällen von Fischsterben gerufen, bei denen der Verdacht besteht, dass ein unsachgemäßer Umgang mit Schwimmbad-Abwasser die Ursache dafür ist. Doch nicht nur Fische sterben daran, auch eine Vielzahl anderer Wasserorganismen geht zugrunde. So ist die betroffene Wasserstrecke auf einige Zeit biologisch tot.
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Werden die Verursacher ermittelt, droht ihnen ein Strafverfahren, da ein solches Vorgehen gemäß Wasserhaushaltsgesetz eine unerlaubte Gewässerbenutzung darstellt. Dies soll vermieden werden, indem die Schwimmbadabwässer sachgemäß und unter Berücksichtigung der jeweiligen kommunalen Abwassersatzung entsorgt werden. Nähere Auskunft dazu erteilt das Umweltamt des Oberbergischen Kreises. (r)