Dieb selbst aufgespürt32-jähriges Diebstahlopfer findet Täter in Lindlar
Hückeswagen/Lindlar – Nach dem Aufbruch seines Spindes im Hückeswagener Bürgerbad hat das 32-jährige Diebstahlsopfer selbst die Verfolgung des Täters aufgenommen. Via Internet ortete der Mann sein soeben geklautes Smartphone – die Spur führte ihn nach Lindlar.
Am Mittwoch musste sich ein 49-jähriger Frielingsdorfer vor dem Wipperfürther Strafgericht verantworten. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte er an jenem Sonntagnachmittag im vergangenen Februar zwei direkt nebeneinanderhängende Schränke geknackt. Aus Nummer 226 entwendete er das Portemonnaie des 32-Jährigen mit 100 Euro Bargeld dazu ein hochwertiges Smartphone. Den Schrank Nummer 227 hatte ein 46-jähriger Hückeswagener besetzt – ihm fehlten 30 Euro Bargeld. Sein ebenfalls im Spind abgelegtes Handy war allerdings recht alt und deshalb offenbar für den Täter uninteressant.
Angeklagter gab an die Wertsachen sichern zu wollen
Vor dem Gang zur Dusche hatte der 32-Jährige die offenstehende Spindtür bemerkt. Zu Hause angekommen startete er die Ortung, nahm Kontakt zur Polizeiwache Wipperfürth auf und nannte den Beamten die ermittelte Adresse. Wenig später fuhr ein Streifenwagen in Frielingsdorf vor.
Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe im Prozess und lieferte eine andere Version: Er habe die beiden offenstehenden Schränke bemerkt und die Wertsachen sichern wollen. „Im Stress habe ich dann aber vergessen, sie an der Schwimmbad-Pforte abzugeben.“
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Ein Polizist schilderte im Zeugenstand, dass der Frielingsdorfer erst bestritten habe, überhaupt etwas mit der Angelegenheit zu tun zu haben. Nach der Ankündigung von Staatsanwaltschaft und Hausdurchsuchung habe er dann Portemonnaie und das Smartphone herausgerückt und schließlich 30 Euro aus der Hosentasche gezogen.
„Es spricht alles dagegen, dass die Dinge zurückgegeben werden sollten“, betonte der Richter beim Urteil. Wegen Diebstahls in zwei besonders schweren Fällen erhielt der Mann eine Geldstrafe über 100 Tagessätze à 40 Euro. Zusätzlich muss er die bislang verschwundenen 100 Euro ersetzen.