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Ausraster mit ZerstörungswutMann aus Lindlar zu 800 Euro Geldstrafe verurteilt

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Strombach Amtsgericht Wipperfürth

Amtsgericht Wipperfürth

Lindlar – Nach mehreren Ausrastern mit Zerstörungswut ist ein Mann aus Lindlar vor dem Wipperfürther Schöffengericht glimpflich davongekommen. Der Mann hatte ursprünglich Asyl in Deutschland beantragt, allerdings bereits vor rund zwei Jahrzehnten. Der Antrag wurde abgelehnt, seitdem lebt er in Notunterkünften und wird geduldet.

Die drei Richter verurteilten ihn jetzt wegen dreifacher Sachbeschädigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 800 Euro. Auf eine Haftstraße verzichtete das Gericht in seinem Urteil. Die wäre für den alkoholkranken Mann unvermeidbar gewesen, falls die von der Staatsanwaltschaft vorgetragenen Punkte hätten bewiesen werden können. Am schwersten wog der Vorwurf des Einbruchsdiebstahls in ein Nachbarzimmer der gemeindlichen Flüchtlingsunterkunft. Der Mann habe zuerst die Wohnungstür eingetreten und anschließend mehrere Alltagsgegenstände mitgehen lassen, so die Anklage.

Sachbeschädigung gestanden, Diebstahl bestritten

Der in den Siebzigerjahren geborene Mann räumte den wuchtigen Tritt gegen das Türblatt ein, bestritt den Diebstahl aber vehement. Der Mitbewohner und Belastungszeuge wirkte schon deshalb nicht glaubwürdig, weil ihm im Prozess plötzlich weitere wertvolle Dinge einfielen, die bei der Tat im August 2019 abhandengekommen seien. Das Gericht stufte den angeklagten Einbruch deshalb zur einfachen Sachbeschädigung herab.

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Geständig zeigte sich der Mann mit Blick auf zwei weitere Zerstörungen. Ebenfalls im Sommer 2019 habe er die Eingangstür einer Zahnarztpraxis in Lindlar mit einem Stein eingeworfen und ein paar Tage später eine Fensterscheibe der Unterkunft mit einem Stuhl zertrümmert – beides aus Frust und Ärger. Die Verantwortung für drei weitere beschädigte Türen in der Unterkunft konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden.

Nach 20 Jahren in Deutschland noch keine Arbeitserlaubnis

Der Mann hat bereits mehrere Jahre in Haft verbracht. Die Sozialarbeiterin kritisierte die Ausländerbehörde, die dem Lindlarer auch nach über 20 Jahren in Deutschland die Erteilung einer Arbeitserlaubnis verweigere. Dadurch fehle dem Mann eine Perspektive.

Das Gericht sprach vor allem die Alkoholabhängigkeit des Angeklagten und seinen dadurch begründeten Hang zum Aufbrausen an. Es sei zu befürchten, dass das nächste Strafverfahren gegen den Lindlarer nicht lange auf sich warten lasse. „Ihre Perspektive sind langjährige Haftstrafen, das muss man so klar sagen“, sagte der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.