Für Laien kaum zu durchdringen sind die Berechnungen und die Hintergründe zur neuen Grundsteuer B. Die NRW-Regelung belastet die Kommunen.
KommentarNeue Grundsteuer B ist eine Belastung für die Kommunen
Mit dem Gesetzentwurf zur Splittung der Grundsteuer B will die Landesregierung eine Ungleichbehandlung zwischen Hauseigentum und Gewerbe verhindern. Das sollen die Kommunen über entsprechende Hebesätze ausgleichen. Und das ab Januar 2025.
Dieser Versuch der Landesregierung, damit das Bundesgesetz zu heilen, ist, vorsichtig ausgedrückt, suboptimal. Es gibt massive rechtliche Bedenken an der Zulässigkeit dieses Landes-Verfahrens, zudem sind die Kommunen aktuell technisch gar nicht in der Lage, eine gesplittete Grundsteuer B zu erheben. Und es ist auch nicht damit zu rechnen, dass entsprechende Programme so rechtzeitig vorliegen, dass die Kämmereien die Grundsteuer rechtzeitig erheben können.
Damit droht den Kommunen laut Gemeindebund ab 2025 eine Finanzierungslücke, denn die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle. Zudem werden sich die personell ohnehin am Limit agierenden Ämter vor Fragen kaum retten können. Der Entwurf ist keine Stärkung, sondern eine Belastung für die kommunale Selbstverwaltung.