AboAbonnieren

KontroverseParkplatz in Marienheide soll nachträglich legalisiert werden

Lesezeit 2 Minuten
Dieses Symbolfoto zeigt parkende Autos.

Dieses Symbolfoto zeigt parkende Autos.

Ein Parkplatz an der Jahnstraße in Marienheide widerspricht dem gültigen Bebauungsplan. Wie man damit umgehen soll, war Thema im Ausschuss.

An der Jahnstraße, unterhalb der Sporthalle, steht eine private Parkpalette. Doch auch eine rückwärtige Fläche dahinter wird seit rund eineinhalb Jahren als Privatparkplatz genutzt, obwohl das dem gültigen Bebauungsplan widerspricht.

Laut Verwaltung nutzen den Parkplatz vor allem Anwohner der Mehrfamilienhäuser in der Straße „An den Gärten“ sowie die Beschäftigten der umliegenden Arztpraxen. Es geht um 10 bis 15 Parkplätze, die zum Teil vermietet sind. Wie die Verwaltung im Bau- und Planungsausschusses erläuterte, hat der Eigentümer für diese Nutzung nie einen Bauantrag gestellt.

Ein Bauantrag wurde nie gestellt

Der Parkplatz wäre somit illegal – wobei die Verwaltung dieses Wort nicht benutzte. Stattdessen heißt es: „Das Vorhaben widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 25 Ortskern Marienheide, sodass dieses Vorhaben ohne Anpassung des Planungsrechts nicht zulässig ist.“ Auch zwei angrenzende Flurstücke sind in den Geltungsbereich aufgenommen werden.

Deshalb beantragte die Verwaltung, den B-Plan nachträglich anzupassen und ein Bauleitplanverfahren im „beschleunigten Verfahren“ einzuleiten. Das heißt, dass die sonst nötige Umweltverträglichkeitsprüfung und die frühzeitige Beteiligung entfallen. Es wird aber, wie üblich, eine Offenlage der Pläne geben.

Eine delikate Angelegenheit.
Christoph Dreiner, Fachbereichsleiter

An dem Vorhaben gab es Kritik: „Ich habe Bauchschmerzen“, sagte Holger Maurer (SPD). „Hier soll nachträglich etwas legalisiert werden.“ Es gelte zu verhindern, dass Autofahrer auch noch auf der angrenzenden Grasfläche parken. Maurer schlug vor , den Eigentümer zu verpflichten, die Parkfläche mit Hecken zu begrenzen.

Bei der CDU stieß Maurer damit zunächst auf wenig Gegenliebe. Fachbereichleiter Christoph Dreiner erklärte, man können eine solche Randflächenbegrünung im Lauf des Verfahrens festschreiben. Damit war auch die CDU einverstanden. Im Gespräch mit unserer Zeitung erklärte Dreiner, es handele sich um eine „delikate“ Angelegenheit. Die Gemeinde habe sich im Vorfeld aber mit der Kreis abgestimmt. Der Verstoß gegen den B-Plan sei aus Unkenntnis erfolgt, nicht aber absichtlich.

Vorsichtige Kritik an einer nachträglichen Änderung des B-Plan äußerte auch Thorsten Bandahl, der als sachkundiger Bürger für Bündnis 90/Grüne an der Ausschusssitzung teilnahm. Er sei ein Neuling im Ausschuss, so Bandahl, aber das Verfahren erscheine ihm doch ungewöhnlich. Es gebe mehrere vergleichbare Fälle in Marienheide, so die Auskunft von anderen Mitgliedern des Bau- und Planungsausschusses.

Letztendlich beschloss der Ausschuss, bei zwei Enthaltungen von Bündnis 90/Grüne, der Beschlussvorlage der Verwaltung zuzustimmen und die Änderung des B-Plan-Verfahrens einzuleiten. Am Dienstag, 3. September, tagt der Gemeinderat, da kommt das Thema erneut auf die Tagesordnung.