Im August 2011 hatte die Solingerin Anett Carolin Kaiser das Haus in Morsbach zwar in Besitz genommen, aber niemals bezogen.
Geisterhaus in MorsbachVermisste Eigentümerin wird nicht für tot erklärt
Was geschieht mit dem Geisterhaus von Steimelhagen? Jüngst hat die Gemeinde Morsbach ein Verfahren in Gang gesetzt, um die seit mehr als zwölf Jahren vermisste Eigentümerin für tot erklären zu lassen. Im August 2011 hatte die Solingerin Anett Carolin Kaiser, damals 51 Jahre alt, das Anwesen in der Mitte der Morsbacher Ortschaft zwar in Besitz genommen, das große Haus aber niemals bezogen: Seither gilt die Frau als spurlos verschwunden, Ermittlungen der zuständigen Polizei-Behörde in Wuppertal verliefen bisher im Sand.
Längst wird nicht mehr ausgeschlossen, dass die Frau, die am 26. August 2011 mit einem blauen Ford Transit in Richtung Andalusien aufgebrochen war, getötet worden ist. „Wir zweifeln daran, dass wir dem Antrag der Gemeinde Morsbach entsprechen können“, berichtet Markus Asperger, Direktor des Amtsgerichts in Solingen, mit Blick auf das laufende Verfahren. Bei dem Gericht hatte die Morsbacher Verwaltung ihr Anliegen formuliert, da die Vermisste zur Zeit ihres mysteriösen Verschwindens noch in ihrer Heimatstadt gemeldet war.
Geisterhauses in Morsbach: Eigentümerin soll den Kaufpreis für das Haus mit Bargeld aus Koffer bezahlt haben
Als Gründe hatte die Gemeinde den zunehmenden Verfall von Haus und Grundstück sowie ausstehende Forderungen der Gemeindekasse vorgebracht. „Diese Forderungen, etwa die Grundsteuer, sind inzwischen aber beglichen“, berichtet Morsbachs Bürgermeister Jörg Bukowski. Eine Pfändung des noch bestehenden Privatkontos von Anett Carolin Kaiser habe die offenen Beträge erbracht.
Es heißt, die Solingerin, die oft als kauzig und sehr zurückhaltend beschrieben wird, sei sehr wohlhabend gewesen. So soll Anett Carolin Kaiser den Kaufpreis für die Immobilie in Höhe von 125.000 Euro mit einem Koffer voll Bargeld bezahlt haben. Da Morsbach die ausstehenden Summen nun erhalten hat, entfällt dieser Anlass, die Vermisste für tot erklären zu lassen.
Gemeinde sind die Hände beim Geisterhauses in Morsbach gebunden
Erst, wenn auf jenem Konto kein Geld mehr vorhanden ist, könnte die Gemeinde wieder aktiv werden, zum Beispiel mit einer Zwangsversteigerung. „Das setzt allerdings voraus, dass es wirklich keine Angehörigen gibt und damit auch keinen Erben, der dann einspringen müsste“, erklärt Bukowski. „Uns sind also weiterhin die Hände gebunden.“
Auch die Suche nach Verwandtschaft ist bisher ohne Ergebnis. Ein Fall wie dieser sei sehr selten, schildert Gerichtsdirektor Asperger. „Und das Verfahren ist für unsere Rechtspfleger sehr aufwändig.“ Jetzt erwarte man eine neue Stellungnahme aus dem Morsbacher Rathaus. „Allerdings haben wir große Zweifel daran, dass wir im Sinne der Gemeinde entscheiden können.“