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Gegen Auflage eingestelltVor dem Amtsgericht in Waldbröl kostet eine Backpfeife 450 Euro

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Vor dem Amtsgericht in Waldbröl wurde ein Verfahren gegen einen Mann aus Morsbach jetzt unter Auflagen eingestellt. Unser Symbolfoto zeigt das Justizgebäude.

Vor dem Amtsgericht in Waldbröl wurde ein Verfahren gegen einen Mann aus Morsbach jetzt unter Auflagen eingestellt.

Eine Körperverletzung konnte dem Angeklagten (42) indes nicht nachgewiesen werden. An einer Haltestelle in Morsbach hatte es Streit gegeben.

Eine Backpfeife kostet 450 Euro – zumindest in dem Fall, der am Mittwoch vor dem Waldbröler Amtsgericht verhandelt worden. Diese Summe muss nun ein 42-Jähriger aus Morsbach zahlen. Ansonsten wurde das Verfahren gegen ihn wegen Körperverletzung eingestellt. Zuvor war er von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, bei einem Konflikt mit drei jungen Erwachsenen im Mai vergangenen Jahres einem Mann einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und eine Frau am Arm verletzt zu haben.

Der Beschuldigte gab zu, auf die drei zugegangen zu sein. Bereits eine Woche zuvor habe er beobachtet, dass sie an einer Bushaltestelle in Morsbach gefeiert hätten. Dabei sei auch ein Stapel Zeitungen in Flammen aufgegangen.

Am Morgen danach sei der Boden des Wartehäuschens zudem mit Scherben übersät gewesen. Im Schein einer nahestehenden Laterne habe er die jungen Leute am Tattag zweifelsfrei wiedererkannt und sie gebeten, in der Nacht weniger laut zu feiern. Er räumte ein, an dem Abend etwa drei bis vier Flaschen Bier getrunken zu haben. Gegen körperliche Übergriffe verwahrte er sich: „Ich habe sie nur ermahnt und kein einziges Kind geschlagen.“

Schlag an der Bushaltestelle in Morsbach wird als „Kurzschlusshandlung“ beschrieben

Der 18 Jahre alte Geschädigte sagte aus, dass er sich eine Zigarette gedreht habe. Aus Versehen habe er dem Angeklagten Rauch ins Gesicht geblasen und dafür einen Schlag mit der flachen Hand kassiert: „Ich schätze aber, das war eine Kurzschlussreaktion.“ Sein ein Jahr älterer Kumpel führte aus, dass er einen Schlag gehört, aber nicht gesehen habe. Von einem Hieb gegen die junge Frau wisse er nichts. Zudem sagten die beide, sie hätten aus eine Bekannte gewartet.

Von der 21-Jährigen bekam das Gericht aber dann anderes zu hören: Sie berichtete, dass sie zuerst dort gewesen sei und sich wegen eines Gewitters untergestellt habe. Sie ergänzte, dass die Konversation mit dem Angeklagten zunächst freundlich, später aber deutlich aggressiver geworden sei. Die Backpfeife habe sie mitbekommen. Wie es zum Schlag gegen ihre Schulter gekommen sei, wisse sie jedoch nicht: „Ich hatte Angst und war am Zittern – jetzt bin ich in Therapie.“

Einig waren sich Richterin Christina Knauer und der Staatsanwalt, dass der Hergang – abgesehen von dem Schlag gegen die Wange – nicht eindeutig aufzuklären sei. So folgte Knauer dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen eine Geldauflage zugunsten krebskranker Kinder einzustellen.