Nach Fotoshooting-Workshop in NümbrechtZwei Hobby-Models entlasten Fotografen
Bonn/Nümbrecht – Eigentlich wollten die Schülerinnen nur ein paar „Freundschaftsbilder“ von sich machen lassen, als sie von einer Tante im Juni 2019 zu einem Fotoshooting-Workshop nach Nümbrecht mitgenommen wurden. Anderthalb Jahre danach droht den beiden Hobby-Models – heute 17 und 19 Jahre alt – eine Schadensersatzklage.
Bei dem Fotoshooting in der stillgelegten Papierfabrik soll ein dazu genutzter Triumph Spitfire von 1976 stark beschädigt worden sein. Nach Angaben des Besitzers, Geschäftsführer der stillgelegten Fabrikhalle, wurde die dunkelgrüne Motorhaube mit Dellen und Kratzern entstellt, das sandfarbene Sitzpolster des Cabriolets durch Highheels zerschlitzt und mit Löchern durchschossen.
Der Fotograf wurde entlastet
Auf 6230,71 Euro Schadensersatz war der Hobbyfotograf, der seine Models angeblich in Pose gesetzt haben soll, vor dem Bonner Landgericht verklagt worden. Vor der 1. Zivilkammer gab es am Freitag bereits den zweiten Termin – mit überraschendem Ausgang. Denn die Models, eigens aus dem Kreis Aschaffenburg angereist, haben den Fotografen entlastet. „Wir haben uns selber die Motive ausgesucht“, erklärte die Jüngere. Der Fotograf habe ihnen keine Anweisungen gegeben.
Auf die Motorhaube zu steigen sei ihre Idee gewesen. „Aber wir haben nichts kaputt gemacht, wir haben da sehr aufgepasst“, beteuerte die 17-Jährige. Schließlich hätten sie auch keine Stilettos angehabt, sondern Highheels mit Plateauabsätzen.“ Zum Beweis kramten sie Handy-Fotos hervor, auf denen die Mädchen mit azurblauen Cocktail-Kleidchen vor dem Spitfire posieren.
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Der Kläger witterte angesichts der Fotos neues Beweismaterial: Ganz deutlich, so sein Anwalt, seien Dellen in der Motorhaube erkennbar. Der Kammervorsitzende Stefan Bellin entgegnete, das könne genauso ein Lichtreflex auf dem Lack sein. Er forderte den Kläger auf, die Klage zurückzuziehen. Der Fotograf jedenfalls trage keine Schuld. Der Klägeranwalt folgte dem nicht. Zudem kündigte er an, nun die Schülerinnen auf Schadensersatz zu verklagen.