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CDU-Antrag im RatDoch kein Doppelhaushalt für Nümbrecht?

Lesezeit 2 Minuten
Blick auf das Rathaus in Nümbrecht.

Im Rathaus in Nümbrecht wird im März über die neue Haushaltssatzung beschlossen. Bisher stand ein Doppelhaushalt für 2025/2026 zur Debatte. Die CDU will das noch ändern.

Nümbrechts CDU will vorerst keine Grundsteuer B-Erhöhung ab 2026 beschließen. Sie hofft auf die versprochene Altschuldenhilfe des Landes.

Der Nümbrechter Gemeinderat soll in seiner Sitzung am 6. März entgegen der bisherigen Planung nicht über den Doppelhaushalt 2025/2026 plus Haushaltssicherungskonzept abstimmen. Stattdessen, so sieht es ein Antrag der CDU-Fraktion vor, soll der Rat nur die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 beschließen.

Aus dem schriftlichen Antrag der Christdemokraten, der zusammen mit den anderen Ratsunterlagen veröffentlicht wurde, geht hervor, dass die Nümbrechter CDU große Hoffnungen auf die schwarz-grüne Landesregierung in Düsseldorf und deren angekündigten Schuldenschnitt für überschuldete Kommunen setzt. Wir hatten darüber berichtet.

Kassenkreditbestand würde sinken

Es sei davon auszugehen, schreibt die CDU wörtlich, „dass noch in diesem Jahr zumindest das Land NRW in die Altschuldenübernahme einsteigt. Dies wird dazu führen, dass auch der Kassenkreditbestand der Gemeinde Nümbrecht erheblich sinkt und Eigenkapital schon mit der Bilanz 2025 dargestellt werden kann“. Auch der Bund werde sich nach heutigem Kenntnisstand, „wie zugesagt an der Altschuldenübernahme beteiligen“.

Die Landesregierung hatte das alte Thema Altschuldenschnitt aus eigenem Antrieb wieder ins Gespräch gebracht; 7,5 Milliarden Euro stehen demnach zur Verfügung – und Nümbrecht ist landesweit eine von acht Kommunen, anhand deren Zahlen in Düsseldorf beispielhaft das Hilfsprogramm vorbereitet und durchgerechnet wird.

Drastische Grundsteuer-Erhöhung vermeidbar?

Wenn diese Gelder wirklich fließen, dann müsste Nümbrecht die Schrauben in Form einer Erhöhung der Grundsteuer B deutlich weniger fest anziehen als befürchtet: „Ob, und wenn ja, in welcher Höhe dann noch eine Grundsteuer B-Erhöhung überhaupt erforderlich ist, kann heute noch nicht verlässlich gesagt werden“, schreibt die CDU und rät dazu, die Entwicklung zu beobachten und dann beim Aufstellen des Etats für 2026 zu berücksichtigen. Auch, um nicht jetzt schon Steuererhöhungen verbindlich zu beschließen, die eventuell nicht notwendig sein werden.

Hintergrund ist, dass der Nümbrechter Doppelhaushalt eine Erhöhung des Grundsteuer B-Hebesatzes für das Jahr 2026 auf 950 Prozentpunkte vorsieht. Dies sei unter den bisherigen Voraussetzungen auch die einzig mögliche Vorgehensweise, um in 2031 wieder Eigenkapital darzustellen, so die CDU. Mittlerweile sei aber anerkannt, dass seit den 1990er Jahren eine unzureichende Finanzierung der kommunalen Haushalte vorgelegen habe.