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Antrags-Flut aus BürgerschaftKommt in Nümbrecht Tempo 30 für alle Außenorte?

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Ein Auto fährt an einem Verkehrsschild für eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Stundenkilometer vorbei.

Die Gemeindeverwaltung möchte in jeder Ortschaft ein Tempolimit prüfen.

In jüngerer Vergangenheit hätten sich in Nümbrecht aber auch Stimmen gemeldet, die gegen diese Einrichtung argumentiert hätten.

Der Wunsch nach größerer Verkehrssicherheit durch Geschwindigkeitsbeschränkungen vor der eigenen Haustür ist groß. Auch in den oberbergischen Rathäusern gehen entsprechende Anträge auf das Einrichten von Tempo-30-Zonen in Dörfern und Weilern fast stoßweise ein. Das hat in den Rathäusern viel Arbeit zur Folge. In Nümbrecht will die Verwaltung das Thema nun proaktiv angehen und in jeder einzelnen Ortslage die Einrichtung einer Tempo-30-Zone prüfen, auch wenn kein Bürgerantrag vorliegt.

Antrag wird bei positivem Prüfergebnis gestellt

Bei positivem Prüfergebnis soll beim Straßenverkehrsamt des Oberbergischen Kreises ein entsprechender Antrag eingereicht und die Zone eingerichtet werden. Darüber hinaus möchte die Verwaltung eine Gesamtplanung mit Zeit- und Kostenhorizont erstellen. Den Auftrag dazu müsste allerdings die Politik erst erteilen. Sie wird sich im Bau- und Betriebsausschuss mit dem Thema befassen.

„Der regelmäßige und vielzählige Eingang von Anträgen aus der Bürgerschaft bindet innerhalb der Verwaltung und auch im Ausschuss regelmäßig eine nicht unerhebliche Menge von personellen und zeitlichen Ressourcen“, schreibt die Verwaltung, „mit Blick auf die gesamtgesellschaftliche Entwicklung und die damit verbundene wachsende Sensibilität für reale wie vermeintliche Gefahrensituationen erscheint es außerdem wahrscheinlich, dass die Zahl an Anträgen angesichts von 91 Nümbrechter Außenorten mindestens mittelfristig bestehen bleibt und gegebenenfalls auch noch wachsen wird.“

In jüngerer Vergangenheit hätten sich aber auch Stimmen gemeldet, die gegen diese Einrichtung argumentiert hätten und die Frage nach dem Willen der Mehrheit gestellt hätten. Aus Sicht der Verwaltung stelle die Tempo-30-Zone ein mildes und sehr kostengünstiges Mittel zur Beruhigung des fließenden Verkehrs dar, das je nach Bedarf durch weitere Maßnahmen baulicher Art gestützt werden könne. Auch andernorts, etwa in Engelskirchen, haben Politik und Verwaltung ähnliche Schritte unternommen.