Der Entwurf des neuen Kölner Regionalplans sieht Windkraft im Einzugsbereich der Trinkwasser-Talsperre in Reichshof und Morsbach vor.
TrinkwasserWindräder an der Wiehltalsperre? Oberbergs Wasserexperten warnen vor Gefahren

Trinkwasser für 500.000 Menschen liefern Wiehl- und Genkeltalsperre laut Aggerverband.
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Ein Windrad fällt nicht einfach so vom Himmel. Es braucht Wirtschaftswege, um Turmelemente, Rotorblätter und und das Maschinenhaus mit Generator an Ort und Stelle zu schaffen. Es braucht ebene Stellflächen, um Baukrane aufzustellen. Und natürlich muss eine Anlage von gewaltiger Größe Halt in einem ordentlichen Fundament finden. Kurz gesagt: Wo ein Windrad entsteht, wird erst einmal ordentlich gebuddelt.
Fünf Landstriche in Reichshof und Morsbach betroffen
Logisch, dass die Nähe zu einem Trinkwasserspeicher dabei ein besonders sensibler Bereich ist. Doch genau dort, nämlich im Einzugsbereich der Wiehltalsperre, setzt der Entwurf des neuen Kölner Regionalplans in seinem Teilplan Erneuerbare Energien insgesamt fünf sogenannte Windenergiebereiche fest. So bewertet es zumindest die Wasserbehörde des Oberbergischen Kreises, der wiederum in einem Schreiben die Einschätzung seiner Experten an die Kölner Bezirksregierung weitergibt und es als „kritisch“ beurteilt, sollten im Wasserschutzgebiet tatsächlich Windräder gebaut werden.
Konkret geht es um insgesamt fünf Landstriche, vier in der Gemeinde Reichshof und einen auf Morsbacher Boden, namentlich die Silberkuhle, den Quellenbereich der Wiehl östlich von Hahn, das Einzugsgebiet des Aubachs westlich von Wildbergerhütte, ein Areal südlich der Wiehltalsperre und Fläche zwischen Erdingen und Wendershagen. In ihren Bedenken bestärkt sieht sich die oberbergische Kreisverwaltung ausgerechnet durch die Bezirksregierung – also die gleiche Kölner Behörde, allerdings nicht die Abteilung Windradplanung, sondern die für den Gewässerschutz.
Aus Vorsorgegründen und zum Schutz des Trinkwassers vertritt die Bezirksregierung Köln daher den Standpunkt, dass für Windenergieanlagen (...) innerhalb eines Schutzbereiches (...) eine Befreiung nicht erteilt werden könne.
Denn der Kreis erinnert an eine Besprechung der Unteren Wasserbehörden bei der Bezirksregierung Köln im Oktober 2023 und zitiert aus dem damals angefertigten Protokoll, in dem es heißt: „Aus Sicht der Bezirksregierung Köln bergen die Errichtung und der Betrieb, aber auch der Rückbau von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten (...) Gefährdungspotenziale für Rohwasserquellen in Einzugsgebieten von Trinkwasserbrunnen oder Trinkwassertalsperren. Gefährdungen entstünden z.B. durch Bodeneingriffe bei Errichtung und Rückbau und infolgedessen durch Störung und Abtrag der schützenden Grundwasserdeckschichten.“
Oberbergische Kreispolitik wird sich dem Thema widmen
In der Folge formuliert das vom Kreis zitierte Protokoll, dass „aufgrund der existenziellen Bedeutung der Trinkwasserversorgung“ im Rahmen einer Güterabwägung der Schutz des Rohwassers nicht hinter den Ausbau der erneuerbaren Energien zurücktreten dürfe. „Aus Vorsorgegründen und zum Schutz des Trinkwassers vertritt die Bezirksregierung Köln daher den Standpunkt, dass für Windenergieanlagen (...) innerhalb eines Schutzbereiches (...) eine Befreiung nicht erteilt werden könne.“
Ob die Regionalplaner die Bedenken aus Oberberg letztlich teilen, bleibt abzuwarten. Das Schreiben des Kreises ist als Stellungnahme im Rahmen der Offenlage des Teilplanentwurfs Erneuerbare Energien ergangenen und steht zudem noch unter dem Vorbehalt, dass die zuständigen politischen Gremien noch zustimmen. Zur nächsten Sitzung des Entwicklungsausschusses des Kreistags am Montag, 17. März, 16 Uhr, im ehemaligen Kantinengebäude, Moltkestraße 42, in Gummersbach steht das Thema deshalb auf der Tagesordnung.