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Steuervorteile für mehr VierbeinerGemeinde Reichshof schafft Hundesteuermarke ab

Lesezeit 3 Minuten
Zehn Hunde sitzen nebeneinander und schauen in die Kamera.

Künftig wird Steuerbefreiung auf Antrag auch Hunden gewährt, die zur Ausübung bestimmter Berufe unabdingbar notwendig sind.

Durch die Abschaffung einer mit der Post zu verschickenden Steuermarke will Reichshof ein digitalisiertes Verfahren gewährleisten.

Politik und Verwaltung haben in Reichshof im Sinne einer zunehmenden Digitalisierung der Verwaltungsarbeit das Ende der alten Hundesteuermarke eingeläutet. Außerdem werden künftig mehr Hunden Steuervorteile bzw. Steuerbefreiung zugebilligt. Das alles steht im zehnten Nachtrag zur Hundesteuersatzung, den der Gemeinderat einstimmig (bei einer FWO-Enthaltung) beschlossen hat.

Durch die Abschaffung einer mit der Post zu verschickenden analogen Hundesteuermarke will die Gemeinde ein durchgängig digitalisiertes Verfahren gewährleisten. Bei Kontrollen von Hunden durch das Ordnungsamt zur Überwachung der Steuerpflicht sei ohnehin eine zeitnahe und interne Hundehalterabfrage beim Steueramt zielführender, so die Verwaltung in die Beratungsvorlage. Stattdessen könne künftig die Steuerveranlagungs-Bescheid per E-Post-Brief verschickt werden.

Steuerbefreiung nun auch für Polizeihunde und Begleithunde

Mit Blick auf Neuerungen in der Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes, die permanent der gültigen Rechtssprechung angepasst wird, änderten sich zugleich einige Formulierungen in der Reichshofer Hundesteuersatzung.

Schon bisher waren in Reichshof auf Antrag jene Hunde steuerfrei, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe Blinder, Tauber oder anders hilflose Personen dienen. Künftig wird Steuerbefreiung auf Antrag auch Hunden gewährt, „die zur Ausübung bestimmter Berufe oder zur Einkommenserzielung unabdingbar notwendig sind“, wie es jetzt heißt. Das sind Jagdhunde von Berufsjägern, Diensthunde von Polizei und Zoll, ausgebildete Therapiebegleithunde, die in sozialen Einrichtungen die Arbeit von ausgebildeten und hauptberuflich tätigen Therapeuten begleiten sowie ausgebildete Wachhunde mit entsprechendem Nachweis für das Bewachungsgewerbe.

Für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde gibt es eine Steuerermäßigung

Steuerermäßigungen um die Hälfte konnte und kann beantragt werden für Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde mit einer von der Gemeinde anerkannten bestandenen Prüfung. Dazu kommen jetzt Wachhunde, die Firmengebäude oder -grundstücke bewachen, die mehr als 200 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt sind. Diese Steuervorteile werden jeweils nur für einen Hund gewährt.

Bevor der Gemeinderat über den Nachtrag abstimmte, hatte das Thema im Haupt- und Finanzausschuss zu einer längeren Diskussion geführt, die René Kauffmann (CDU) angestoßen hatte.

Und was ist mit den Hunden von Jägern?

Grundsätzlich begrüße er die Steuerbefreiungen, doch vermisse er in der Liste die Hunde von Jagdausübungsberechtigten. Die stünden jederzeit bereit und würden, wenn sie von der Polizei benachrichtigt werden, bei Wildunfällen ausrücken, um mit ihren ausgebildeten Hunden verletztes Wild zu suchen. „Die stehen dafür auch nachts auf und helfen der öffentlichen Hand, Geld zu sparen.“

Kämmerer Gerd Dresbach gab zu bedenken, dass sich im Falle einer Steuerbegünstigung dieser Jagdhunde sicher auch die Landwirte mit ähnlichen Argumenten melden würden und Ausnahmen sollten auch Ausnahmen bleiben. Er betonte zudem, dass die von Kauffmann ins Gespräch gebrachte Steuererleichterung der Verwaltung in Form von Überprüfungen sehr viel Arbeit machen würde. Kauffmann sah deshalb davon ab, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

Ingeborg Mohr-Simeonidis (Öko-Soziale Liste) erinnerte daran, dass mancher Hund für einsame Menschen der einzige Kontakt sei, deshalb von zentralen Bedarf sei und eigentlich auch für eine Steuerbegünstigung in Frage käme.