AboAbonnieren

Auflagen für den InvestorReichshofer Sommerrodelbahn nimmt die nächste Hürde

Lesezeit 3 Minuten
Übersicht des geplanten Erlebnisparks Eckenhagen mit Sommerrodelbahn.

Zunächst will der Reichshofer Investor Markus Lüdorf die Sommerrodelbahn bauen. Später sollen Baumhäuser auf Stelzen, ein Kletterturm und Gastronomie dazukommen.

Investor Markus Lüdorf, der in Eckenhagen eine Sommerrodelbahn bauen möchte, weiß jetzt, welche Auflagen er erfüllen muss, ehe er loslegen kann.

Neues von der geplanten Sommerrodelbahn in Reichshof-Eckenhagen: Der Bauausschuss hat am Montagabend für die weiteren Schritte einstimmig bei drei Enthaltungen grünes Licht gegeben. Zuvor hatten zwei Fachplaner über die inzwischen vollständig vorliegenden Gutachten berichtet und erläutert, welche Bedingungen nun erfüllt werden müssen. Grundsätzlich aber spricht dann nichts gegen das Vorhaben des Reichshofer Investors Markus Lüdorf, seinen Plan in die Tat umzusetzen: zunächst eine Sommerrodelbahn zu bauen, später noch Baumhäuser auf Stelzen und einen Kletterturm zu bauen.

Jetzt wieder in die Offenlage

Die Planer lobten die aktive Beteiligung der Reichshofer: „So stellt man sich Bauleitplanung vor: dass sich die Bürger in den Kommunen beteiligen.“ Das können sie demnächst wieder, denn als nächstes geht der neue Planungsstand erneut in die Offenlage.

Aus den einzelnen Gutachten geht unter anderem hervor, dass die Menschen in der näheren Umgebung nicht oder nur unerheblich von dem Vorhaben beeinträchtigt werden. In der 27-seitigen Ergebniszusammenfassung der „Schalltechnischen Untersuchung“ heißt es etwa am Ende: Bei der nur tagsüber vorgesehenen Nutzung seien „durch Einzelereignisse wie z.B. lautes Rufen oder auch bei Pegelspitzen bei der Nutzung des Parkplatzes (z.B. Türenschlagen, beschleunigte Abfahrten oder Vorbeifahrten) keine Überschreitungen“ der maßgeblichen Geräuschhöchstwerte zu erwarten. In der Sitzung hieß es gar, die Immissionswerte würden an den betrachteten Orten „deutlich unterschritten“.

Die entscheidenden Sätze in der Ergebnispräsentation der Verkehrstechnischen Untersuchung (29 Seiten) lauten, dass die verkehrstechnische Anbindung des geplanten Freizeitparks unter den zu erwartenden Mehrverkehren „erfahrungsgemäß zu keiner signifikanten Erhöhung der betriebsbedingten Emissionen (Lärm, Abgase) führen“.

Die Hahnbucher Straße könne Mehrverkehr aus dem Erlebnispark aufnehmen. Und: „Durch die bereits vorherrschenden Nutzungen des unmittelbaren Planungsumfeldes (Fußballplatz, Schule, Pumptrack, Affen- und Vogelpark) sind durch die Errichtung des Freizeitparks keine nachhaltigen Beeinträchtigungen für die dort lebenden Menschen zu erwarten.“

Maßnahmenkatalog

Nicht ohne Auswirkungen würde die Umsetzung der Pläne auf Flora und Fauna bleiben. Für das sogenannte „Schutzgut Biologische Vielfalt, Tiere, Pflanzen, Biotopfunktion“ fallen diese gemäß Gutachter sogar in die Kategorie „besonders erheblich“. Es wurden im Planungsbereich unter anderem die Haselmaus, vier Fledermausarten und zehn planungsrelevante Vogelarten gefunden. Ein ganzer Katalog an Maßnahmen müsse also ergriffen werden. So soll der jetzige Zustand – der Zustand vor Beginn von Baumaßnahmen – auch während der Bauphase mit unveränderter Qualität erhalten bleiben. Wie das artenschutzrechtlich umzusetzen ist, etwa in Form vom Bereitstellen von Ausweichquartieren, wird dem Investor genau vorgeschrieben.

Kompensation für die Haselmaus

Nur eins von vielen Beispielen: Die Haselmaus soll in den Genuss einer Kompensationsfläche kommen, die als „flächige Gehölzpflanzung“ aus genau vorgegebenen Bäumen und Sträuchern anzulegen ist.

Der notwendige ökologische Ausgleich erfolgt über den Umbau von Nadelwald in Laubwald in der Gemarkung Sinspert und über das Ökopunktekonto der Gemeinde Reichshof.