Auf dem Smartphone des Reichshofers wurden 56 pornografische Inhalte mit Kindern und 105 mit Jugendlichen gefunden.
Vor GerichtReichshofer lud Kinderpornos aus dem Internet herunter
Wegen des Herunterladens und Anschauens von Kinderpornos ist ein Reichshofer zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Bei der Verhandlung am Waldbröler Schöffengericht schilderte die Staatsanwältin, dass bei einer Hausdurchsuchung kinder- und jugendpornografische Inhalte auf seinem Smartphone gefunden wurden, die der 24-Jährige von November 2022 bis Mai 2023 heruntergeladen hatte.
Im einzelnen handelte es sich um 56 Inhalte mit Kindern und 105 mit Jugendlichen. Meist seien es Fotos gewesen, aber auch elf Videos. Darunter sei ein gefesseltes Kindergartenkind gewesen, das missbraucht wurde.
Kinderpornografie heruntergeladen: Volles Geständnis des Angeklagten
Der Beschuldigte gab die Anklagevorwürfe in vollem Umfang zu. „Ich war mir nicht wirklich bewusst, dass es dabei um reale Wesen geht“, erklärte er. Er sei davon ausgegangen, dass es sich um Schauspieler handelt. Er gab zu, die Inhalte teilweise aus dem sogenannten Darknet besorgt zu haben. Allerdings habe er dafür weder finanziell noch durch den Upload von Pornos eine Gegenleistung erbracht.
Seit Anfang diesen Jahres habe er eine Therapie begonnen, um seine Neigungen zu kanalisieren: „Ich bin eigentlich froh, dass ich erwischt wurde und mir jetzt Hilfe geholt habe.“ Inzwischen habe er begriffen, dass dies Menschen auf den Fotos und Videos seien, sagte er: „Ich finde es eklig, dass ich mir das angesehen habe.“
Er berichtete, dass er vor etwa sieben Jahren aus einem anderen Bundesland nach Reichshof gezogen sei. Bisher habe er hier allerdings keine Freunde gefunden und so verbringe er den größten Teil seiner Freizeit vor dem Computer. Ein vom Anwalt des Angeklagten eingereichter Bericht des Therapeuten bescheinigte dem Mann ein geringes Selbstwertgefühl.
Kinderpornografie mit Gewaltanwendung sei das Schlimmste, was man sich vorstellen könne, sagte die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer. Positiv wertete sie das Geständnis und seine Bereitschaft zu einer Behandlung. Sie forderte eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und hielt eine Geldstrafe von 1000 Euro für angemessen.
Nach einer Beratungspause ging das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Carsten Becker in seinem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus. Neben der fast verdoppelten Freiheitsstrafe muss der Reichshofer nun 4000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Becker führte aus, dass einmal im Internet veröffentlichte Bilder praktisch nicht mehr zu löschen seien. Mahnend hielt er dem Mann vor Augen, dass er dazu beigetragen habe, dass auch sehr kleine Kinder geschädigt wurden.