Nach KundenkritikSparkasse Gummersbach im Fokus der Verbraucherzentrale
Oberberg – Wegen Beschwerden ihrer Kunden über ein Angebot zu Prämiensparverträgen ist die Sparkasse Gummersbach in den Fokus der Verbraucherzentrale NRW geraten. Dort verbucht man im Augenblick „eine Vielzahl von Anfragen“ zu einem Angebot. Das berichtet Syndikusanwalt David Riechmann, der von 60 Personen spricht, die sich allein in der Beratungsstelle Bergisch Gladbach gemeldet hätten.
Ziel der Sparkasse sei es, laufende Verträge gegen eine einmalige Sonderzahlung zu beenden. „Dazu wurde den Kunden eine kurze Frist zur Annahme bis zum 25. Februar gesetzt“, erklärt Riechmann. Die Sparkasse spricht in ihrem Anschreiben an die Kunden von einem „Vergleichsangebot“. Warum will die Sparkasse sich überhaupt vergleichen? Es geht um ältere Prämiensparverträge, deren Rendite deutlich über anderen sicheren Anlageformen liegt, wie die Sparkasse im Schreiben an die Kunden selbst erklärt.
Sparkasse bietet Jahresprämien für Vertragsende
In den Augen der Sparkasse und gestützt auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14. Mai 2019 soll es möglich sein, Verträge einseitig zu kündigen, sobald diese die Höchstprämie erreicht haben. „Darauf haben wir in den Jahren 2019 bis 2021 verzichtet“, sagt Frank Grebe, Vorstandsvorsitzender der Sparkasse Gummersbach, auf Nachfrage.
Grebe erläutert, dass vier Prozent der Kunden noch so einen alten Vertrag hätten. Zwei Jahresprämien habe sein Haus den betroffenen Kunden nun als Vergleich angeboten für den Fall, dass der Vertrag einvernehmlich aufgelöst wird. Mit Blick darauf, dass es bisher noch keine Rechtssicherheit bei der Berechnung eines Referenzzinses gebe, sei das ein gutes Angebot, meint Grebe. Das sieht er auch durch den Rücklauf der angeschriebenen Kunden bestätigt: Neun von zehn Kunden hätten das Angebot angenommen.
Kunden verzichten so auf wichtige Ansprüche
In den Augen der Verbraucherzentrale birgt eine solche Annahme aber auch „ein großes Risiko“ für die Kunden: Sie würden damit auf weitere Ansprüche zur Nachberechnung verzichten. Riechmann untermauert das mit einer Nachberechnung der Verbraucherzentrale Sachsen, die einen zu zahlenden Betrag ergeben habe, der „deutlich über dem Angebot der Sparkasse“ liege. Die von der Sparkasse Gummersbach als Vergleich angebotene Summe von zwei Jahresprämien entspreche nicht einmal 15 Prozent des Wertes, den ein Sachverständiger zu Gunsten eines Kunden nachberechnet hatte, so der Anwalt der Verbraucherzentrale. Grebe kennt diese Berechnung, sagt aber dazu, dass das Oberlandesgericht Dresden bereits deutlich gemacht habe, dass solche Berechnungen nicht zum Tragen kämen. Auch Rechtsanwalt Riechmann räumt ein, dass es eine „Rechtsunsicherheit“ gebe.
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Am Ende sei es wichtig, dass die Kunden fundiert informiert seien und wüssten, worauf sie unter Umständen verzichten würden, wenn sie dem Vergleich zustimmten, betont Riechmann. Und Gründe, den Vergleich jetzt unbedingt schnell anzunehmen, gebe es nicht: „Betroffene hätten selbst bei einer angedeuteten Kündigung noch genug Zeit, sich rechtlich beraten zu lassen, die Verträge nachzurechnen und eine Lösung zu finden, ohne hier unter Zeitdruck auf ihre Rechte zu verzichten.“