AboAbonnieren

Verwirrung um SchnelltestsMüssen Oberberger einen positiven Test selbst melden?

Lesezeit 2 Minuten

Der Kreis will das Verfahren bei positiven Schnelltests nachbessern.

Oberberg – Unsere Geschichte über Elisabeth Sauerländer und ihre Familie und wie sie auf Ergebnisse und Maßnahmen des Gesundheitsamtes warten mussten, hat für Aufregung gesorgt. Vor allem wegen einer Frage: Geben Schnelltestzentren tatsächlich keine persönlichen Daten ans Gesundheitsamt weiter, sondern nur statistische Daten, wie viele Fälle positiv sind?

Das zumindest hat die Leiterin des Gesundheitsamtes, Kaija Elvermann, auf Nachfrage zu dem Fall gesagt. Die Sauerländers hatten sich aber darauf verlassen, dass der positive Schnelltest des Sohnes direkt an das Amt übermittelt wird, weil sie sich ausdrücklich nicht dort melden sollten. Entsprechend verwundert waren sie, dass tagelang nichts passierte. Das gar nicht so Seltsame an der Sache: Nicht nur sie haben das so gehört, sondern gleich mehrere Leser, die sich bei uns gemeldet haben. Falls der Test positiv sei, würden ihre Daten übermittelt, sie müssten, ja sie sollten sich auf keinen Fall beim Gesundheitsamt melden, habe es geheißen.

Was ist denn jetzt richtig?

Auf Nachfrage bleibt der Kreis aber zunächst dabei: Nein, es müsse jedem positiv Getesteten nach den Informationen im Schnelltestzentrum nicht nur klar sein, dass er sich bis zu einem folgenden PCR-Test in Quarantäne begeben müsse, sondern auch, dass er oder sie sich beim Gesundheitsamt melden müssen. Selbst wenn die Testzentren alles melden, könne es aufgrund der Vielzahl der Ergebnisse zu Verzögerungen kommen. Verwirrung komplett? Noch nicht ganz...

Das könnte Sie auch interessieren:

Woher stammt es also, dass sich positiv Getestete nicht beim Gesundheitsamt melden sollen? Vom Gesundheitsamt: Es steht in den Informationen, die der Kreis an Betreiber von Schnelltestzentren verteilt, in einer Liste auf die Frage „Was mache ich bei einem positiven Testergebnis?“ : „Sie müssen die positiv getestete Person darüber hinaus unverzüglich melden beim Gesundheitsamt. Bitte nutzen Sie ausschließlich den dafür vorgesehenen Meldebogen; füllen Sie diesen vollständig aus und übersenden ihn eingescannt als E-Mail oder per Fax.“ Und: „Die positiv getestete Person muss sich nicht zusätzlich beim Gesundheitsamt melden, auch nicht über den Virusmelder der Internetseite!“ Selbst das Ausrufezeichen stammt vom Kreis.

Was ist denn jetzt richtig? Die Antwort kam ohne Ausrufezeichen, aber zähneknirschend: Das, was da steht. Es sei die vom Land gerade konkretisierte Regel. Die gebe es zwar schon länger, aber nicht jeder habe sich daran gehalten. Deshalb stimmt theoretisch das Formular, in der Praxis aber leider auch das, was Kaija Elvermann sagt. Jetzt wolle man dringend nachbessern. Beim Gesundheitsamt melden müsse sich wirklich keiner. Schnelltests sind leider manchmal gar nicht so einfach, wie man denkt.