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Ablehnung von i-DötzchenVollen Grundschulen in Wipperfürth drohen Klagen

Lesezeit 3 Minuten

Grundschulkinder auf dem Weg zur Schule.

Wipperfürth – Nicht immer werden alle Schüler an der Schule aufgenommen, die die Eltern sich wünschen. Doch dieses Jahr spitzt sich die Lage zu. 199 Erstklässler sollen zum Sommer 2022 in Wipperfürth eingeschult werden. 23 Eltern, die ihre Kinder am Grundschulverbund Nikolausschule angemeldet hatten, haben jedoch eine Ablehnung erhalten. 14 i-Dötzchen wurden an der Grundschule Mühlenberg abgelehnt, neun an der Grundschule Kreuzberg. Acht Eltern haben Widerspruch gegen die Ablehnung eingereicht. Jetzt beschäftigte sich der Ausschuss für Schule und Soziales mit dem Thema.

Gibt es mehr Anmeldungen, als die Schule Plätze hat, dann entscheidet die Schulleiterin nach einem festgesetzten Kriterienkatalog. Zu den Kriterien zählen Geschwisterkinder, Schulweg und die Frage, ob ein Kindergarten in der Nähe besucht wurde. Bei der Auswahl sind außerdem ein ausgewogenes Verhältnis von Mädchen und Jungen und der Herkunftssprachen zu berücksichtigen.

Reaktion des Schulamts

Im Wortlaut Das sagt das Schulamt des Oberbergischen Kreises in Gummersbach:

Die Schulleitung entscheidet laut Schulgesetz über die Aufnahme einer Schülerin/eines Schülers.

Grundlage für die Entscheidung sind die Vorgaben des Schulträgers (zum Beispiel Schulbezirksgrenzen, Eingangsklassenbildung …).

Der Schulträger kann die Zahl der in die Eingangsklassen aufzunehmenden Schülerinnen und Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen, wenn das für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde nötig ist (Schulgesetz Paragraf 46 Abs.3)

Erhält die Schule mehr Anmeldungen als sie aufnehmen kann, entscheidet die Schulleitung auf der Grundlage abgestimmter Kriterien (z. B. Härtefallentscheidung, Geschwisterkinder, Schulweg…). Diese orientieren sich an der Ausbildungsordnung für Grundschulen (Paragraf 1 AO-GS) und in Absprache mit dem Schulträger vor Beginn des Anmeldeverfahrens.

Sind die Eltern mit der Entscheidung nicht einverstanden, können sie Widerspruch einreichen.

Das Schulamt (…) prüft die Entscheidung der Schulleitung und erstellt einen Widerspruchsbescheid. Kann dem Widerspruch nicht abgeholfen werden, kann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht werden.

Familie J. hat nun Widerspruch eingelegt, sie wohnen in Vossebrechen zwischen Egen und Kreuzberg. Unterstützung bekommt die Familie von der Politik. Alle fünf Ratsfraktionen haben gemeinsam und einstimmig einen Antrag verabschiedet. Sie appellieren an die Schulleitung und die Schulaufsicht des Kreises, die Familie als Härtefall einzustufen. Aspekte wie die Nähe zur Schule, der Besuch der Kita Kreuzberg und weitere Kinder aus Vossebrechen auf der Kreuzberger Grundschule, würden für eine Härtefallregelung sprechen. Weiter heißt es im Appell: Auch bei anderen Widersprüchen bitte man die Entscheider, Spielraum zu nutzen und auf möglichst harmonische Lösungen hin zu wirken, um grobe Härtefälle und Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Im September 2021 hatte der Ausschuss auf Bitten aller drei Grundschulleiterinnen beschlossen, die Zahl der Neuanmeldungen zu begrenzen. So sollten insbesondere die einzügigen Grundschulen gesichert werden. Das Ziel: 23 bis 25 Kinder pro Eingangsklasse.

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Doch allein in Kreuzberg meldeten 34 Eltern ihre Kinder an, und so war Schulleiterin Sandra Mittelmann gezwungen, eine ganze Reihe von Kindern ablehnen. Die Leiterin darf sich aufgrund des laufenden Verfahrens nicht öffentlich dazu äußern. „Niemand wollte, dass es zu erheblich mehr Ablehnungen kommt“, so Regina Billstein (SPD). „Viele Eltern sind verunsichert und verärgert“, das könne man nicht einfach hinnehmen. Sie plädierte, ins Gespräch zu kommen und Gerichtsverfahren zu vermeiden, im Interesse der Kinder.