Misshandlung durch MutterAus Oberberg abgeschobenes Mädchen in Sri Lanka gefährdet
Gummersbach/Petershagen – Fast sechs Monate ist die kleine Aashaa nun bereits mit ihrer Mutter in Sri Lanka. Der Oberbergische Kreis hatte die beiden Ende Januar dorthin abgeschoben – und das trotz eines laufenden Verfahrens zur Prüfung einer möglichen Kindeswohlgefährdung durch die Mutter (wir berichteten).
Die Prozesskostenhilfe für die angestrebte Wiederaufnahme der Verfahren wurde vom Oberlandesgericht Köln nun abgelehnt. Sandra Dasberg aus Petershagen (Kreis Minden) – sie ist die Lebensgefährtin von Vater Solomon Omomeje Ayodele – kann über die Begründung nur den Kopf schütteln: „Es gäbe keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Aus eigener Kraft können wir uns das einfach nicht leisten.“ Ayodele ist verzweifelt.
Duldungsstatus macht Besuch in Sri Lanka unmöglich
So verzweifelt wie ein Vater sein kann, der aufgrund seines Duldungsstatus noch nicht mal die Möglichkeit hat, seine Tochter in Sri Lanka zu besuchen. Die Lage dort hat sich zugespitzt. Schulen sind geschlossen. Auch Geschäfte bleiben wegen des extremen Treibstoffmangels oftmals zu, da Lebensmittel nicht mehr gekühlt werden können.
Die Sorge, die Mutter könne sich aufgrund einer psychischen Erkrankung nicht adäquat um das Mädchen kümmern, bleibt. Ayodele: „Sie erpresst mich damit, Aashaa zu schlagen, wenn ich kein Geld überweise. Vor laufender Handykamera schlägt sie meine kleine Tochter.“
Sozialfachkraft lernte Aashaas Mutter kennen
Thomas Scharfenberg ist Sozialfachkraft für psychisch Kranke beim evangelischen Johanneswerk. Ehrenamtlich kümmert er sich immer wieder um junge Flüchtlinge. So lernte er auch die Mutter von Aashaa kennen. „Sie hatte sich seinerzeit in den jungen Mann, den ich betreute, verliebt. Beide lebten in derselben Flüchtlingsunterkunft.“ Als er ihre Liebe nicht erwiderte, sei sie geradezu durchgedreht. „Das ging so weit, dass wir oft die Polizei rufen mussten.“
Der Sozialarbeiter vermutete schon damals eine ausgeprägte psychische Erkrankung bei der Mutter. Er erlebte sie im Umgang mit der kleinen Tochter und ist überzeugt: „Eine Kindeswohlgefährdung liegt ganz deutlich vor. Das Kind hätte schon damals dringend von der Mutter weggemusst.“
Oberbergischer Kreis trägt Verantwortung für Abschiebung
Scharfenberg erinnert sich, dass das Jugendamt der Stadt Gummersbach immer wieder vor ihrer Tür gestanden habe. „Sie hat dann einfach den Staubsauger angemacht und so getan, als hätte sie das Klingeln nicht gehört.“ Scharfenberg versuchte zu vermitteln, suchte das Gespräch. Jedoch erfolglos. Bis heute steht er im regelmäßigen Kontakt zu Aashaas Mutter und ist sicher: „Das Kind hat so keine Chance, geistig und körperlich gesund aufzuwachsen.“
Auch Sebastian Rose vom Projekt „Abschiebungs-Reporting NRW“ des Komitees für Grundrechte und Demokratie aus Köln hat sich intensiv mit dem Fall auseinandergesetzt. Er findet deutliche Worte: „Die Verantwortung für die Abschiebung trägt der Oberbergische Kreis, der es trotz des laufenden gerichtlichen Kindeswohlverfahrens für angemessen erachtet hat, das Kind abzuschieben.“ Die zuständigen Dezernate des Kreises haben auf Anfrage eine Stellungnahme zu dem Fall unter Berufung auf den geltenden Datenschutz abgelehnt.
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Hinzu kommt die wirtschaftliche Lage in Sri Lanka. Rose weiß, dass erste Gerichte in Nordrhein-Westfalen Abschiebungen dorthin vorläufig gestoppt haben. „So hat zuletzt das Verwaltungsgericht Münster entschieden, dass bei einer jetzigen Abschiebung nach Sri Lanka ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention und das dort formulierte Verbot von unmenschlicher und erniedrigender Behandlung durch Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums anzunehmen ist.“ Im Namen des Komitees fordert auch er die sofortige Rückholung von Aashaa.