Gummersbach – Der Vorwurf gegen fünf Mitarbeiter des Oberbergischen Rettungsdienstes, Mitte Oktober einen Verletzten nach einem schweren Unfall auf der A 4 gegen dessen Willen zur Behandlung ins Gummersbacher Krankenhaus gebracht zu haben, ist vom Tisch. Das hat am Montag der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Bonn, Staatsanwalt Dr. Sebastian Buß, gegenüber dieser Zeitung erklärt. „Hier lag kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt vor, so dass es die Staatsanwaltschaft abgelehnt hat, die Aufnahme von Ermittlungen zu verfügen“, sagte Buß im Gespräch.
Nach Schilderungen, die dieser Zeitung vorliegen, soll sich der Autofahrer damals mit seinem Auto fünfmal überschlagen haben. Der Rettungsdienst war im Oktober mit jenen fünf Personen am Unfallort im Einsatz. Die Einsatzkräfte, darunter ein Notarzt, konnten laut Schilderungen, die der Redaktion gegenüber gemacht wurden, damals nicht ausschließen, dass der Verunglückte schwer verletzt war und innere Verletzungen erlitten hatte, weshalb ihnen ein Transport in eine Klinik zwingend geboten schien.
Staatsanwalt: Verhalten war rückblickend angemessen
Dieses Vorgehen hält auch der Staatsanwalt rückblickend für angemessen, zumal man nicht habe absehen können, ob der Verunglückte tatsächlich innere Verletzungen erlitten habe.
Wie im Oktober berichtet, soll der Patient nach anfänglichen Bedenken, nicht ins Krankenhaus zu wollen, doch noch eingewilligt haben. Der Staatsanwalt erzählte am Montag darüber hinaus, dass auch der Verunglückte im Nachgang das Vorgehen „für gut befunden“ und gesagt habe, dass er keine strafrechtliche Verfolgung gegen die Mitarbeiter des Rettungsdienstes wolle. Buß schildert weiter, dass die Situation am Unfallort laut den Darstellungen des Verletzten „superhitzig“ gewesen sei und dass es einen Dissens zwischen der Polizei und dem Notarzt gegeben habe.
Bis in die Liegendaufnahme gefolgt
Wie im Oktober berichtet, waren die Beamten des Autobahnpolizei dem Rettungsdienst bis in die Liegendaufnahme des Gummersbacher Krankenhauses gefolgt, um zu klären, ob der Patient gegen seinen Willen in den Rettungswagen verbracht worden war.
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Ein Vorwurf, für den es in den Augen der Staatsanwaltschaft offenbar keine Anhaltspunkte gab: Deswegen wurden überhaupt keine Ermittlungen eingeleitet, weil ein dafür erforderlicher Anfangsverdacht fehlte.