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Verheerendes Feuer in GummersbachProzess wegen Brandstiftung im Wald beginnt 2021

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Verbrannte Erde und Baumstümpfe.

Gummersbach – Der verheerende Brand auf dem Gummersbacher Hömerich am 20. April diesen Jahres hat Mitte Januar ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht. Wegen fahrlässiger Brandstiftung ist dort ein 24-Jähriger angeklagt. Ihm wird vorgeworfen, eine „glimmende Zigarette in einen Busch geworfen“ zu haben. Dadurch soll dieser angefangen haben zu brennen. Das Feuer breitete sich rasant aus und griff auf ein Waldgebiet über.

Über Tage waren hunderte Feuerwehrmänner und Hilfskräfte im Einsatz, um erst der Flammen und später der immer wieder auflodernden Glutnester Herr zu werden. Der Wald auf dem Hömericher Kopf wurde auf einer Fläche von 25 Hektar komplett vernichtet.

Keine Zeugen geladen

Die für Januar terminierte Gerichtsverhandlung sieht einen Verhandlungstag vor, wie die Leiterin des Gummersbacher Amtsgerichts, Claudia Krieger, auf Nachfrage dieser Zeitung am Donnerstagmorgen sagte. Zeugen sind laut Krieger keine geladen. Der Beschuldigte muss sich vor einem Strafrichter und nicht vor einem Schöffengericht verantworten, wie die Behördenleiterin weiter erläuterte.

Im Gegensatz zum Schöffengericht, das mit einem Berufsrichter und zwei Laien arbeitet und Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren verhängen kann, darf der Strafrichter den Angeklagten nur zu einer Strafe von bis zu zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilen.

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Das Strafmaß werde auch davon abhängen, wie sich der Angeklagte vor Gericht zur der ihm vorgeworfenen Straftat äußere und ob er ein Geständnis ablege, so Krieger. „Das wird bei der Festsetzung einer Strafe immer positiv berücksichtigt.“ Schließlich spiele es auch eine Rolle, ob ein Angeklagter bereits Vorstrafen habe oder nicht.