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Arbeitslosengeld erschlichenAngeklagter aus Waldbröl muss Restsumme zurückzahlen

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Nachdem er eine Gefängnisstrafe verbüßt hatte, war der Angeklagte zunächst als arbeitssuchend gemeldet. Symbol-

Waldbröl – Vorläufig eingestellt worden ist das Verfahren gegen einen 26-Jährigen aus Waldbröl, der sich vor dem Amtsgericht in der Marktstadt wegen Erschleichung von Arbeitslosengeld verantworten musste. So hatte ihm die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Anstellung im Herbst 2020 verheimlicht und damit unberechtigt Arbeitslosengeld in Höhe von rund 1400 Euro erschlichen zu haben. Er habe für rund sechs Wochen doppelt kassiert.

Haftstrafe nach Schlägerei mit Todesfolge

„Ich war nicht darauf aus, Geld vom Staat zu erschleichen“, sagte der Angeklagte jetzt vor Gericht. Ein Teil der geleisteten Summe sei bereits zurückgezahlt. Nach der Verbüßung einer Haftstrafe, zu der er wegen einer Schlägerei mit Todesfolge im September 2016 am Waldbröler Busbahnhof verurteilt worden war, sei er zunächst arbeitslos gewesen, berichtete der 26-Jährige. Damals habe er keinen Führerschein besessen, daher sei es nicht leicht gewesen, Arbeit zu finden.

Im September 2020 habe er dann einen Job bei einer Zeitarbeitsfirma gefunden, die ihm allerdings sechs Wochen später wieder gekündigt habe. Darüber habe er seine Bewährungshelferin dann im Oktober informiert. Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass er selbst seine Anstellung auch der Agentur für Arbeit hätte mitteilen müssen.

Bewährungshelferin berichtet von guter Kooperation

Im Februar vergangenen Jahres habe er schließlich einen Jahresvertrag bei einer Firma bekommen, der ab kommenden Monat nun unbefristet fortgeführt werden soll. Seine Bewährungshelferin schilderte, dass es keine wesentlichen Komplikationen in der Zusammenarbeit mit dem Angeklagten gebe.

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Richter Carsten Becker hielt ihm zugute, dass er aufgrund seiner Inhaftierung fehlende Erfahrungen im Umgang mit Behörden habe. Mit dem Einverständnis des Staatsanwaltes stellte er das Verfahren ein und erlegte dem Angeklagten auf, die Restsumme binnen eines halben Jahres zurückzuzahlen.