In Waldbröl vor GerichtVater brachte Tochter ohne Wissen der Mutter in die Türkei
Waldbröl – „Meine Tochter ist sehr glücklich in der Türkei. Sie sagt immer wieder, dass sie mir dankbar ist, sie mitgenommen zu haben“, versicherte ein 52-Jähriger am Donnerstag vor dem Amtsgericht in Waldbröl.
Dort musste sich der heute in Reichshof wohnende Mann für den Vorwurf der Entziehung Minderjähriger verantworten: Er soll seine Tochter ohne Wissen der Mutter in die Türkei gebracht haben. Das Verfahren gegen ihn wurde nach 15 Minuten eingestellt.
Reichshofer kommt wegen Kindesentführung vor Gericht
Nach der Trennung von seiner Ehefrau war der gebürtige Türke in der Schweiz geblieben, während sie mit den gemeinsamen Kindern nach Deutschland zog. Von Bekannten will der Angeklagte erfahren haben, dass seine damals 13-jährige Tochter unglücklich in ihrer neuen Umgebung sei. Er habe sie eingeladen, die Osterferien bei ihm zu verbringen, das habe die Mutter gestattet.
„Ich habe meine Tochter gefragt, ob sie bei ihrer Mutter bleiben will oder ob sie bei mir leben möchte“, sagte der Angeklagte. Sie habe sich für ihn entschieden, sodass sie gemeinsam, aber ohne Wissen der Mutter, am 30. März 2016 in die Türkei geflogen seien.
Dort wurde der Vater wegen Kindesentführung vor Gericht gestellt. Wer ihn damals angezeigt habe, wisse er nicht. Der Richter entschied damals zu Gunsten des Vaters, da die Tochter aussagte, aus freiem Willen in der Türkei zu sein. Dem Vater wurde zudem die Vormundschaft zugesprochen.
Tochter lebt noch in der Türkei
Während die Tochter, heute 19 Jahre alt, nach wie vor in der Türkei lebt und studiert, musste ihr Vater nun in Waldbröl vor Gericht: Seine Ex-Frau hatte ihn angezeigt und einen Strafantrag gestellt. Jetzt sagte sie aber: „Ich will nicht mehr, dass mein Ex-Mann bestraft wird. Meine Tochter ist erwachsen und kann selber entscheiden, wo und bei wem sie leben möchte.“
Das könnte Sie auch interessieren:
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft beendete Richter René Dabers danach den Prozess. Der Angeklagte müsse aber für seine Auslagen selbst aufkommen. Der war einverstanden und verließ den Gerichtssaal nach nur einer Viertelstunde.