„Es ist nicht zu fassen“Streit um Mietmängel beschäftigt Waldbröler Gericht
Waldbröl – „Es ist nicht zu fassen“, empörte sich eine 48-jährige Frau aus dem niedersächsischen Wardenburg kopfschüttelnd im Waldbröler Amtsgericht bei der Aussage des einzigen geladenen Zeugen.
Sie war gemeinsam mit ihrem 40 Jahre alten Lebensgefährten des Mietbetrugs angeklagt, da für die Nutzung einer Wohnung in der Gemeinde Reichshof weder Miete noch Kaution gezahlt worden sein soll. Letztlich wurde das Verfahren aber eingestellt.
„Das fing schon komisch an“
„Das fing schon komisch an“, schilderte der Angeklagte das Mietverhältnis. Obwohl der Vertragsbeginn auf den 1. März vergangenen Jahres datiert gewesen sei, hätte das Paar schon zwei Wochen früher in die Wohnung gedurft, um zu renovieren. Dafür seien 375 Euro fällig gewesen – in bar und ohne Quittung. Diese Zahlung sei auch erfolgt.
Noch vor dem Einzug seien dann allerdings Mängel aufgefallen, auf die der Vermieter auch hingewiesen worden sei. So habe die Raumtemperatur in der angeblich kernsanierten Wohnung trotz vollaufgedrehter Heizkörper und brennendem Kamin bei den damaligen Minustemperaturen nicht mal 20 Grad erreicht. Im Bad habe es in unregelmäßigen Abständen unerträglich nach Heizöl gestunken und im Schlafzimmer sei ein wildes Hämmern von der Wasserleitung zu hören gewesen, wenn jemand darüber geduscht habe.
Vermieter betont Mängelfreiheit
„Für eine Miete von 930 Euro kann man schon eine vernünftige Wohnung erwarten“, erklärte die Frau. „Anfänglich war uns auch der Vermieter sympathisch“, ergänzte sie. Doch als er sich einmal drohend neben ihrem Auto aufgebaut und sie am Aussteigen gehindert habe, um die ausstehende Miete und die Kaution einzufordern, sei der Ofen aus gewesen. Sie habe ihm mitgeteilt, erst nach Beseitigung der genannten Mängel zu zahlen. Kurz darauf sei dessen Sohn gekommen und habe gebrüllt: „Wo sind die Mängel?“ Trotz mehrerer Aufforderungen seien diese jedoch nicht abgestellt worden. Und so seien sie und Lebensgefährte bereits Mitte April wieder ausgezogen.
Der 58 Jahre alte Vermieter, ein Bergneustädter, betonte hingegen, dass das Gebäude nach einer Grundsanierung vor sechs Jahren nun mängelfrei sei. Die neuen Mieter hätten angegeben, wegen Schimmels in ihrer damaligen Wohnung schnellstmöglich eine neue Bleibe zu suchen. Deshalb habe er ihnen den Einzug schon zwei Wochen früher ermöglicht. Die halbe Monatsmiete in Höhe von 200 Euro habe er bekommen und an den Vormieter weitergeleitet.
Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt
Danach sei er immer wieder vertröstet worden. Er sei mit seinem Sohn gekommen, um Reparaturen auszuführen. Doch da habe der Mieter seine vorherige Mängelrüge „heruntergespielt“, sodass er nach Hause gefahren sei, ohne in der Wohnung gearbeitet zu haben.
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Wegen weiterhin ausstehender Zahlungen habe er einen Anwalt eingeschaltet, später aber wegen der hohen Honorare dessen Leistungen nicht mehr in Anspruch genommen. Zudem habe er dem Energieversorger noch 328 Euro zahlen müssen, einen genauen Zeitraum für den Strombezug konnte er jedoch nicht nennen.
Aufgrund der Widersprüche sah sich Richter Matthias Behr nicht zu einem Urteil in der Lage. Mit Zustimmung aller Beteiligten stellte er das Verfahren wegen Geringfügigkeit ein.