„Mich überholt man nicht“Verfahren gegen 21-Jährigen in Waldbröl eingestellt
Waldbröl – Gegen eine Zahlung von 500 Euro hat das Waldbröler Amtsgericht das Verfahren gegen einen 21-Jährigen aus Lüdenscheid eingestellt. Verantworten musste er sich wegen einer Gefährdung des Straßenverkehrs. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm vorgeworfen, Ende Dezember 2019 beim Überholen zwischen Hermesdorf und Reichshof-Denklingen mit seinem Fahrzeug plötzlich nach links gezogen zu sein. Anschließend habe er mitten auf der Straße angehalten, sei zu dem hinter ihm wartenden Auto gegangen und habe mit einem Schlagstock durch das halbgeöffnete Fenster gedroht: „Mich überholt man nicht.“
Der Angeklagte gab an, sich nach einem Weihnachtsbesuch bei seiner Schwester in Waldbröl auf dem Nachhauseweg befunden zu haben. Das Auto hinter ihm habe den begonnenen Überholvorgang in einer Kurve wegen des Gegenverkehrs abgebrochen und sei extrem dicht aufgefahren: „Ich habe nicht mal mehr die Scheinwerfer gesehen.“ So habe er am Straßenrand angehalten und den anderen Fahrer zur Rede gestellt. „Einen Schlagstock hatte ich aber nicht dabei.“
Die Schilderungen der Beteiligten gehen aus einander
Der 20 Jahre alte Fahrer des anderen Wagens sagte, dass das vor ihm fahrende Auto nur etwa 60 Stundenkilometer schnell gewesen sei. Er habe es auf der Geraden überholen wollen. Durch das plötzliche Ausscheren sei er zu einer Vollbremsung gezwungen gewesen. Anschließend habe der andere sein Auto mit eingeschalteter Warnblinkanlage quer auf die Straße gestellt, sei zu ihm mit einem schwarzen Stock gekommen und habe ihn beleidigt. Dazu habe er nur gesagt: „Mach’ den Kopf zu und fahr weiter.“ Dafür sei er bis Denklingen noch mehrere Male ausgebremst worden.
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Das sei „glatt gelogen“, sagte der Angeklagte. Dennoch verzichtete Richter René Dabers auf die Anhörung der Beifahrerin, da sie sich in psychischer, teilweise stationärer Behandlung befinde. Mit Zustimmung aller Beteiligten stellte er das Verfahren gegen die Geldauflage ein. (kup)