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Winterjacken gestohlen20-Jähriger stand wegen Einbruchs und Diebstahls vor Waldbröler Gericht

Lesezeit 3 Minuten
Die Statue der Justitia.

Im Fokus stand vor Gericht vor allem ein Einbruch im Februar vorigen Jahres in den Laden einer Textilkette, wobei zwei hochwertige Winterjacken entwendet wurden.

Der Angeklagte aus Windeck kam am Ende des Prozesstages noch einmal mit einem tiefblauen Auge davon.

Der 20-jährige Windecker dürfte das Urteil des Schöffengerichts am Waldbröler Amtsgericht unter dem Vorsitz von Carsten Becker als vorzeitiges Weihnachtsgeschenk empfunden haben. Ihm wurde zwar die Schuld für mehrere Taten in der Region von Köln bis Winterberg im Sauerland zugesprochen. Doch da auch nach zwei Verhandlungstagen nicht mit Sicherheit festgestellt werden konnte, dass nach der fünfmonatigen Untersuchungshaft eine Jugendstrafe erforderlich bleibt, kam er mit einem tiefblauen Auge davon.

Einbruch in einen Laden stand im Fokus des Gerichtsprozesses

Im Fokus stand vor Gericht vor allem ein Einbruch im Februar vorigen Jahres in den Laden einer Textilkette, wobei zwei hochwertige Winterjacken entwendet wurden. Ein etwas jüngerer Freund des Angeklagten sagte als Zeuge vor Gericht aus, dass er damals in Winterberg gewohnt und der Angeklagte ihn dort besucht habe. Nachdem sie eine Flasche Wodka getrunken hätten, seien sie durch die Stadt gezogen und seien dabei auch an dem Geschäft vorbeigekommen, in dem sie sich bereits am Nachmittag Jacken angeschaut hatten.

Der Beschuldigte habe kurzerhand die Scheibe mit einem Hammer eingeschlagen: „Dann bin ich reingegangen und habe zwei Jacken mitgenommen.“ Das Werkzeug hätten sie zuvor aus dem Kofferraum eines Autos entwendet, so der Zeuge weiter.

Beschuldigter sagt vor Gericht aus, dass er sich nicht erinneren könne

„Ich kann mich nicht daran erinnern, dass ich jemals in Winterberg war“, betonte dagegen der 20-jährige Angeklagte. „Für mich klingt das so, als ob er sich einen Sündenbock sucht.“ Auf einem am Nachmittag von der Überwachungskamera im Geschäft aufgenommenen Foto erkannte er sich dann doch zweifelsfrei wieder. Dennoch blieb er bei seiner Behauptung, an der Tat nicht beteiligt gewesen zu sein. Ein Beamter der Kriminalpolizei Meschede schilderte, dass bei der Durchsuchung der Wohnung des Zeugen lediglich eine einzige Jacke gefunden wurde. Das passte zu der Aussage des Zeugen, dass sein Bekannter bereits am Morgen abgereist sei und eine der beiden Jacken mitgenommen habe.

Die Mutter des jungen Mannes berichtete, dass ihr Sohn nach dem Gefängnisaufenthalt ruhiger geworden sei. Gemeinsam mit ihrem Ehemann wolle sie ihm nun als Starthilfe finanziell unter die Arme greifen, bis er einen Job hat. Bereits als Jugendlicher habe er große Probleme mit Alkohol gehabt: „Mit 14 hatte er seinen ersten Entzug.“ Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe schilderte, dass die Lage aus pädagogischer Sicht schwierig sei, doch habe ihn die Haft beeindruckt: „Das war ein Warnschuss, dem Leben eine positive Wendung zu geben.“

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwältin, den Angeklagten nach Jugendstrafrecht zu verurteilen, und ihm dabei einen Bewährungshelfer an die Seite zu stellen sowie eine Suchtberatung und einen sozialen Trainingskurs aufzuerlegen. Richter Carsten Becker schärfte dem Mann ein, dass er sich zwei Jahre lang absolut straffrei verhalten müsse. Ansonsten käme das Gericht noch einmal zusammen. Dann werde nicht mehr über die Sache an sich, sondern nur noch über die Länge der Freiheitsstrafe verhandelt.