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Freispruch am AmtsgerichtFrau aus Morsbach hatte Sauger doch nicht gestohlen

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Waldbröler Amtsgericht von außen.

Das Amtsgericht Waldbröl sprach die Angeklagte aus Morsbach frei.

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, einen Sprühsauger gestohlen zu haben, ließ sich gegen eine Morsbacherin nicht lange aufrecht erhalten.

Die Verhandlung am Dienstag im Waldbröler Amtsgericht gegen eine 34-jährige Morsbacherin fand ein schnelles Ende – sie wurde vom Vorwurf des Diebstahls freigesprochen. Zuvor hatte sie der Staatsanwalt beschuldigt, im März in der Morsbacher Filiale einer Drogeriekette einen Sprühsauger im Wert von rund 700 Euro aus der Auslage entwendet zu haben. Die Angeklagte schilderte die Sachlage etwas anders: Sie habe das Haushaltsgerät ordnungsgemäß ausgeliehen.

Sauger war nach Rückkehr der Angeklagten aus deren Wohnung verschwunde

Ihr Verteidiger warf erläuternd ein: „Diese Geräte kommen gar nicht in den Verkauf, sie werden regelmäßig nur verliehen.“ Die Beschuldigte führte weiter aus, dass sie, nachdem sie das Gerät nach Hause gebracht hatte, eine Zeit lang nicht in ihrer Wohnung gewesen sei und bei einer Bekannten übernachtet habe, da die Glaselemente in der Haustür geborsten seien. Zwar habe sie die Öffnung mit Pappe abgedeckt, sich aber dort dennoch nicht mehr sicher gefühlt. Bei ihrer Rückkehr sei der Sprühsauger verschwunden gewesen, ebenso wie ihr Laptop. Eine Mitarbeiterin des Drogeriemarktes bestätigte als Zeugin den ordnungsgemäßen Entleihvorgang. Allerdings sei das Gerät nicht zurückgekommen und die Kundin habe auch nicht auf ein Erinnerungsschreiben reagiert.

Nach einem Rechtsgespräch plädierte der Staatsanwalt zu Gunsten der Angeklagten auf Freispruch, es gebe starke Zweifel an dem ursprünglichen Vorwurf. Ihr Anwalt sah nicht einmal Zweifel: „Es ist erwiesen, dass kein Diebstahl stattgefunden hat. Meine Mandantin ist unschuldig.“ Richter Kevin Haase folgte diesen Vorträgen und sprach die Morsbacherin frei.