Vom Vorwurf eines Messerangriffs ist vor dem Waldbröler Amtsgericht ein 53-jähriger Waldbröler freigesprochen worden.
FreispruchMesserangriff in Waldbröl erschien nicht plausibel
„Was ist passiert? – Nix außer Weihnachten“, sagte der Verteidiger eines 53-jährigen Waldbrölers in seinem Plädoyer am Mittwoch im Amtsgericht. So wurde denn auch der Angeklagte vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen. Zuvor hatte ihn der Staatsanwalt beschuldigt, an Heiligabend vergangenen Jahres um die Mittagszeit einen Mitbewohner einer Gemeinschaftsunterkunft mit einem Messer im Gesicht und an der Hand verletzt zu haben.
Der Angeklagte sagte dazu, dass er lediglich ein kleines Küchenmesser in seinem Zimmer habe, was er zum Wurstschneiden benutze. Mit der ganzen Sache habe er nichts zu tun. Er erinnerte sich, dass er zur Tatzeit im Speisesaal zu Mittag gegessen habe. Tage später habe ihn ein Sozialarbeiter jedoch aufgefordert, den Geschädigten, der sich zu diesem Zeitpunkt bei einer Entgiftung in einer Marienheider Klinik befand, einmal anzurufen. Bei dem Gespräch habe der Mann gefragt: „Was ist dir lieber? Knast oder 300 Euro?“ Daraufhin habe er aufgelegt.
Der Beschuldigte führte weiter aus, dass es eine Ruhestörung in der Nacht vor Heiligabend gegeben habe. Sein Mitbewohner habe gegen seine Tür getreten, um bei ihm zu übernachten, weil er mit einem Kumpel zwei Flaschen Wodka geleert und dabei seinen Zimmerschlüssel verloren hätte. Der Verteidiger des Angeklagten ergänzte, dass bei dem Geschädigten noch am Mittag danach ein Alkoholpegel von 1,4 Promille gemessen worden sei.
Ein weiterer Mitbewohner schilderte, dass er aufgrund einer Drogenersatztherapie an massiven Gedächtnisstörungen leide und sich an den Tattag nicht erinnern könne. Allerdings bestätigte er das Telefonat und schätzte ein, dass es der Angeklagte aufgrund seiner körperlichen Verfassung überhaupt nicht geschafft haben könne, zum Zimmer des Geschädigten ins Dachgeschoss zu gelangen.
Eine Waldbröler Polizeibeamtin sagte aus, dass der Beschuldigte sehr überrascht über ihr Erscheinen gewesen sei. Ein Messer sei nicht gefunden worden und die Verletzungen seien nicht frisch gewesen: „Das hätte auch in einem dornigen Gebüsch passiert sein können.“ Der Geschädigte selbst war nicht im Gericht erschienen. Daraufhin plädierten Staatsanwaltschaft und Verteidigung auf Freispruch, Richterin Laura Lax folgte diesen Anträgen.