Die Hundehalter Katrin und Klaus Vollmann aus Waldbröl kritisieren das Rathaus für die neuen Steuersätze. Ihnen kommen diese nicht zugute.
HundesteuerIn Waldbröl sind Hunde teurer, wenn sie an der Leine laufen
Klaus und Katrin Vollmann sind empört: Für ihre beiden Hunde der Waldbröler, Rasse „American Staffordshire Mix“, gelten nun doch nicht die günstigeren Steuersätze, die der Rat der Marktstadt im März beschlossen hat. Das Paar hält seit vielen Jahren zwei sogenannte Listenhunde, die als gefährlich eingestuft sind und dementsprechend in eine andere Steuerklasse fallen als „normale“ Hunde.
Bereits am 30. November vergangenen Jahres hatte der Stadtrat neue Steuersätze für Hunde verabschiedet: „Hunde bestimmter Rassen“, etwa American Bulldog oder Rottweiler, können seither durch Nachweis eines bestandenen Wesenstests wie kleine und große Hunde nach dem Hundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Regelsteuersatz besteuert werden.
Ordnungsamt in Waldbröl bezeichnet eher normal besteuerte Hunde als auffällig
Nach den Erfahrungen des städtischen Ordnungsamts sind allerdings in den vergangenen Jahren vorwiegend Hunde mit dem „normalen“ Steuersatz auffällig geworden. Zudem, so die Stadt, gebe es keine erheblichen Unterschiede zwischen den „Hunden bestimmter Rassen“ und den im Gesetz definierten „gefährlichen Hunden“, darunter American Staffordshire Terrier oder Pitbull Terrier. Daher wurden auch letztere im März vom Rat in einem Nachtrag zur Steuersatzung aufgenommen, der ab dem 1. April in Kraft ist.
Für Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet dies, dass ihr Tier mit nur noch 84 statt zuvor 540 Euro (bei zwei Hunden 126 statt 780 Euro pro Hund) besteuert wird, wenn sie eben den Nachweis erbringen, dass keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit von dem Tier ausgeht.
Klaus Vollmann erinnert sich, dass Waldbröls Bürgermeisterin Larissa Weber ihm Ende des Jahres angekündigt hatte, dass auch seine Hunde nach einer geplanten Satzungserweiterung und einem absolvierten Wesenstest in den Genuss der Steuervorteile kommen können. Das sieht er nun nicht so bestätigt, da in jenem Nachtrag als Voraussetzung dafür ein bestandener Wesenstest mit der Befreiung von der Leine und dem Maulkorb gefordert ist. Für seine beiden Vierbeiner gilt aber nur die Befreiung von einem Maulkorb.
Waldbröler Hundehalter warten noch heute auf Antwort aus dem Rathaus
Klaus Köster, Betreiber einer Hundeschule in Wiehl, erklärt, dass der Wesenstest für als gefährlich eingestufte Hunde freiwillig erfolgt und optional entweder mit Leinenbefreiung, mit Maulkorbbefreiung oder – wie in Waldbröl gefordert – auch mit beidem absolviert werden kann. Dabei gilt dieser Test allerdings nicht für den Hund allein, sondern für das Gespann aus Hundeführer und Tier. Bei der Prüfung im Beisein des Kreisveterinäramts und eines Sachverständigen würden die Hunde unterschiedlichen Stresssituationen ausgesetzt, etwa bei der Begegnung mit einem Fahrradfahrer oder vor einem Supermarkt. Der Hundetrainer kritisiert dabei die pauschale Einstufung nach der Art und betont: „Man muss gefährliche Hunde heraussondieren – egal, welcher Rasse.“
Terrier seien fährtentriebige Tiere, ergänzt der Waldbröler Vollmann. „Und aus Verantwortungsbewusstsein führe ich sie deshalb grundsätzlich an der Leine.“ Darum habe er den Wesenstest auch nicht mit der möglichen Befreiung von der Leine absolviert. Das lasse sich auch jetzt kaum nachholen, da sowohl der sechsjährige Rüde Thyson als auch die zehnjährige Hündin Cleo ihr Leben lang an die Leine gewöhnt sind. Seiner Meinung nach reicht die Maulkorbbefreiung aus, um in den Genuss der Steuervorteile zu kommen. Den Antrag auf Steuerminderung hat er daher gestellt: „Eine Antwort ist bis heute noch nicht bei uns eingegangen.“
Für Bürgermeisterin Weber steht das Wohl der Bevölkerung im Vordergrund: „Es geht in erster Linie darum, dass ein Halter gut und zuverlässig mit seinem Tier umgehen kann.“ Daher sei mit der Steuererleichterung ein Anreiz geschaffen worden, den Wesenstest abzulegen. Das sei durchaus lukrativ: „Bei zwei gefährlichen Hunden ist das eine Reduzierung um rund 1300 Euro jährlich – dagegen steht die Gebühr für einen einmaligen Wesenstest zwischen etwa 100 und 150 Euro.“
Als Voraussetzung für die Senkung sei notwendig, dass der Nachweis eines vollumfänglichen Wesenstests erbracht wird. Weber erklärt: „Jeder Hund kann sich mal losreißen und dann ist es wichtig, dass er auf seinen Halter hört – es können nicht alle Hunde auf eine Stufe mit einem kleinen Hund gestellt werden.“ Darüber hinaus sei die Steuererleichterung nicht selbstverständlich, derzeit gewährten im Oberbergischen außer Waldbröl nur die Kommunen Hückeswagen und Wipperfürth diesen Vorteil: „Ich halte diesen Anreiz für sehr fortschrittlich.“