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Nach Sprengung19-Jähriger aus Nümbrecht muss für ein Wochenende hinter Gitter

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Vor dem Amtsgericht in Waldbröl musste sich jetzt ein junger Mann aus Nümbrecht für die Sprengung eines Zigarettenautomaten verantworten. Er geht für ein Wochenende in Arrest. Unser Foto zeigt das Gebäude des Waldbröler Gerichts.

Vor dem Amtsgericht in Waldbröl musste sich jetzt ein junger Mann aus Nümbrecht für die Sprengung eines Zigarettenautomaten verantworten. Er geht für ein Wochenende in Arrest.

Ein Wochenende im Arrest und eine Geldstrafe von 1000 Euro sind Teil eines Urteils aus dem Amtsgericht in Waldbröl gegen einen Nümbrechter.

Mit einem Freizeitarrest für ein Wochenende und einer Geldstrafe ist ein 19-Jähriger aus Nümbrecht davongekommen, der im Februar vergangenen Jahres an der Sprengung eines Zigarettenautomaten beteiligt war. Dabei entstand ein Schaden von 1500 Euro. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, neben der Zerstörung des Gerätes an der Nümbrechter Schlossstraße, bei der er sieben Packungen Zigaretten und Geld erbeutet habe, im Sommer auch im Besitz von knapp vier Gramm Marihuana gewesen zu sein.

Nümbrechter soll bei Sprengung nur Schmiere gestanden haben

Der Anwalt des Angeklagten bekundete, dass der Besitz des Rauschmittels eingeräumt werde, allerdings habe sein Mandant die Sprengung „nicht aktiv vollzogen“, sondern sei lediglich dabeigewesen, etwa 40 bis 50 Meter entfernt, um „Schmiere zu stehen“. Zur Vorgehensweise führte der Beschuldigte aus, dass dort „Polen-Böller“ zum Einsatz gekommen seien, die im Ausgabeschlitz des Automaten explodiert seien.

Bei einer Durchsuchung seiner Wohnung durch die Polizei waren dagegen herkömmliche Feuerwerkskörper gefunden worden, die wahrscheinlich vom letzten Silvester übrig waren. Der Nümbrechter ergänzte, dass er kein Geld mitgenommen habe. Da er noch bei seinen Eltern lebe, habe er nach diesem Vorfall rund einen Monat Hausarrest gehabt.

Gutachter sagt, eine Reifeverzögerung sei bei dem Nümbrechter nicht auszuschließen

Eine Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe führte aus, in den Gesprächen mit dem jungen Mann habe sich gezeigt, dass eine Reifeverzögerung nicht auszuschließen sei und empfahl, im Fall einer Verurteilung das Jugendstrafrecht anzuwenden. Anzeichen für schädliche Neigungen gebe es keine. Für einen vorhergegangenen Ladendiebstahl habe er Sozialstunden geleistet.

Der Staatsanwalt sah den 19-Jährigen schuldig im Sinne der Anklage. Er plädierte neben einem Arrest und einer Geldstrafe von 1000 Euro für eine Suchtberatung und die Aufnahme seiner DNA. Der Anwalt des Beschuldigten plädierte für eine milde Strafe, um die Umsetzung des Lebensplanes seines Mandanten nicht zu gefährden.

Richter Carsten Becker machte deutlich, dass der junge Mann bei Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit einer Haft von mindestens einem Jahr zu rechnen gehabt hätte. Er folgte jedoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte neben einem Freizeitarrest die geforderte Geldstrafe, eine dreimalige Suchtberatung und die Erfassung seiner DNA: „Beim nächsten Zigarettenautomaten können wir Ihre Beteiligung nachprüfen.“