Der Angeklagte (34) aus Waldbröl ließ durch seinen Verteidiger mitteilen, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprächen.
HaftstrafeZwei Jahre zur Bewährung für einen Waldbröler wegen zweifacher Vergewaltigung
Zweifache Vergewaltigung und vorsätzliche Körperverletzung – die Vorwürfe gegen einen 34-jährigen Oberberger waren schwerwiegend. Laut Anklageschrift, die der Staatsanwalt vor dem Waldbröler Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Carsten Becker vortrug, lebten die Eheleute bereits sei einigen Monaten in Trennung, als der Angeklagte in zwei Fällen gegen den Willen der Geschädigten sexuelle Handlungen an ihr vornahm und sie in einem Fall durch einen Schlag ins Gesicht verletzte. Der Angeklagte ließ durch seinen Verteidiger mitteilen, dass die Vorwürfe der Wahrheit entsprächen.
Die Situation zwischen den Eheleuten sei seit 2021 schwierig gewesen. Sie habe damals ein Verhältnis gehabt. Die beiden Männer lernten sich kennen, fuhren sogar gemeinsam in Urlaub. Im März 2022 folgte die endgültige Trennung des Paares, dennoch gab es einvernehmlichen Geschlechtsverkehr. Es sei vorgekommen, dass er Lust hatte und sie zum Sex überredet habe, dennoch sei es immer einvernehmlich gewesen, so der Rechtsanwalt.
So sei es auch an den Tattagen gewesen. „Doch als sie klarstellte, dass sie keine Intimität wollte, hat er sofort aufgehört“, erklärte der Verteidiger und räumte ein, dass sein Mandant dennoch eine Grenze überschritten habe, was er bedaure. Die Aussage der Geschädigten und Nebenklägerin erfolgte auf Antrag ihres Rechtsanwaltes unter Ausschluss der Öffentlichkeit, ebenso die Plädoyers.
Zur Urteilsverkündung wurde die Öffentlichkeit wieder zugelassen. Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem wurde dem 34-Jährigen auferlegt, sowohl 1500 Euro an die Geschädigte als auch an den „Weißen Ring“ zu zahlen.