Sollten die Marihuana-Pflanzen weiter verarbeitet werden oder nicht?
VerwarnungMarihuana-Anbau im heimischen Tomatenbeet in Waldbröl
Zwei Jahre lang muss ein Ehepaar straffrei bleiben, andernfalls droht ihnen eine Geldstrafe in Höhe von 11 000 Euro. Das ist das Ergebnis einer Verhandlung am Waldbröler Amtsgericht. Der 45-jährige Mann und seine Frau (43) waren angeklagt, im Oktober letzten Jahres über 1075 Gramm Marihuana mit einem Wirkstoffgehalt von gut 34 Gramm THC verfügt zu haben.
Nach einem längeren Rechtsgespräch räumte die Verteidigerin des Mannes ein, dass er zwar Marihuanapflanzen in seinem Garten kultiviert habe, doch sei das eher ein Hobby gewesen. Ihr Mandant habe überhaupt nicht damit gerechnet, dass das hierzulande im Freien überhaupt gelingt. Der Angeklagte schilderte, dass er vier Samen Jungpflanzen gezogen und diese im Juni zu den Tomaten in sein Hochbeet gesetzt habe. Obwohl er keinen Dünger verwendet habe, seien die Pflanzen bis auf eine gut gediehen. Konsumiert habe er jedenfalls nichts. Überhaupt habe er das Ganze nur ausprobieren wollen, da ihm ein Bekannter geraten habe, dass ein Tee aus Marihuanablättern gut gegen seine Rückenbeschwerden sei. Zu einem Test sei es jedoch nicht gekommen.
„Unbedarfter Anbau“
Für den Kunststoffbeutel mit eingeschweißten Pflanzenteilen hatte er eine Erklärung: Das Material darin stamme von der eingegangenen Pflanze: „Wir haben das aus Spaß in die Vakuumfolie getan, um zu sehen, ob unser Hund das dann noch finden kann.“ Ob dieser Test erfolgreich war, erwähnte er nicht. Die Verteidigerin der Frau bestätigte diese Angaben, ihre Mandantin habe zwar von den Pflanzen gewusst, wollte aber nichts konsumieren. „Sie haben den oberbergischen Boden unterschätzt“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer leicht schmunzelnd. Es sei jedoch klar erkennbar, dass der Anbau relativ unbedarft und nicht in großem Stil mit Verkaufsabsicht erfolgt sei. Darüber hinaus habe es keine Bemühungen gegeben, den Anbau zu verheimlichen, da das Hochbeet im Vorgarten von jedermann einsehbar gewesen sei. Er beantragte, den Mann zu 130 Tagessätzen zu je 60 Euro, die Frau zur gleichen Anzahl zu je 25 Euro zu verurteilen.
„Man hätte merken können, dass einem das Hobby über den Kopf wächst, um dann einen Schlussstrich zu ziehen“, äußerte sich Richterin Laura Lax sehr bildhaft. Sie folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft, da es keine Vorstrafen gebe und keine kriminelle Energie feststellbar sei: „Das ist ein ziemlich untypischer Fall, da reicht eine Verwarnung.“