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Verfahren eingestelltWaldbröler Nachbarschaftsstreit endet in Prügelei und vor Gericht

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Das Strafgesetzbuch und Akten liegen in einem Gericht auf dem Tisch.

Zu viele Fragen ließen sich nicht klären. Das Verfahren wurde wegen Geringfügigkeit eingestellt.

Ein Rentner (66) soll sogar mit einer Bohrmaschine auf den Besucher losgegangen sein. Am Ende ließen sich die Vorwürfe aber nicht beweisen.

Wegen Geringfügigkeit eingestellt worden ist das Verfahren gegen einen 66-jährigen Rentner, der am Waldbröler Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung angeklagt war. Es ging um einen Nachbarschaftsstreit.

Laut Anklageschrift soll der Angeklagte am 30. November 2021 gegen 22 Uhr abends in seiner Kellerwohnung in Waldbröl laut Musik gehört und nebenbei eine Bohrmaschine in Betrieb gehabt haben. Der Ehemann einer Nachbarin wollte für Ruhe sorgen, soll aber unvermittelt an der Tür ein Heizungsrohr ins Gesicht bekommen haben. Der Geschädigte schlug seinerseits zu und der Angeklagte warf mit einer Bohrmaschine nach ihm.

Waldbröler Rentner hatte 2,5 Promille

Einige Familienmitglieder waren demnach ebenfalls zum Tatgeschehen geeilt. Der Angeklagte sei mit einem Messer bewaffnet hinter ihnen die Treppen hochgelaufen und habe gerufen: „Ich steche euch alle ab!“ Die hinzugezogenen Polizeibeamten ordneten eine Blutuntersuchung an, die einen Promillewert von 2,5 ergab. Einige Tage später soll der Angeklagte dann die Reifen der besagten Nachbarin zerstochen haben.

Der Angeklagte versicherte, dass nicht er, sondern der vermeintlich Geschädigte zuerst zugeschlagen habe. Ein Messer habe er zu keinem Zeitpunkt in der Hand gehabt, und auch die Reifen des Autos habe er nicht zerstochen.

In den Zeugenaussagen der Familienmitglieder ergaben sich Ungereimtheiten. Während der Geschädigte erzählte, auch alle anderen seien anwesend gewesen, als der Angeklagte mit dem Messer auf ihn losging, konnte seine Ehefrau dies nicht bestätigen. Abgesehen von der Tochter erwähnte keiner eine weitere Auseinandersetzung zwischen den Kontrahenten.

Und auch die zeitliche Abfolge des Geschehens erschien dem Gericht nicht schlüssig. So soll der Angeklagte nach dem Schlagabtausch noch ins Schlafzimmer gegangen sein, um die Bohrmaschine zu holen. Der Verteidiger wollte wissen: „Warum haben sie dann noch in der Tür gewartet? Warum sind sie nicht einfach gegangen?“ Auch der Vorwurf, der Angeklagte habe Reifen zerstochen, konnte nicht bewiesen werden, keiner hatte ihn dabei beobachtet.

Am Ende der Verhandlung einigten sich Richter Dr. Peter Glaubach, Staatsanwalt und Verteidiger auf die Einstellung des Verfahrens. „Es war eine schwierige Beweisaufnahme, an deren Ende sich der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung aus unserer Sicht nicht bestätigt hat. Die Zeugenaussagen weisen zu viele Ungereimtheiten auf“, erklärte der Richter. Zudem könne eine Notwehrsituation nicht ausgeschlossen werden.