300 Euro StrafeWaldbröler für Wurstdiebstahl verurteilt
Waldbröl – Für das Geld, das er nun an Strafe und Gerichtskosten zahlen muss, hätte er sich 100 Würste kaufen können. Dass er wegen des Diebstahls einer Schinkenfleischwurst mit einem Verkaufswert von 3,29 Euro überhaupt zu einer Geldstrafe von 300 Euro (30 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt wurde, ist seiner einschlägigen Vorstrafe geschuldet: Erst Anfang April hatte der 40 Jahre alte, wohnungslose Angeklagte wegen des Diebstahls von Alkoholika vor Gericht gestanden, nur drei Wochen später – zudem im selben Waldbröler Supermarkt – versuchte er es mit der Wurst.
Dieses kurze Intervall veranlasste nun den Staatsanwalt zur Forderung nach einer erneuten Verurteilung, nachdem Vorsitzender Richter Dr. Jan Röleke zunächst laut über eine Einstellung des Verfahrens nachgedachte hatte. Schließlich, so der Waldbröler Strafrichter, liege die Diebstahlsgrenze für geringfügige Güter bei 20 Euro, und mit der Schinkenwurst sei dieser Wert ja nun mehr als deutlich unterschritten.
Wurst in die Hose gequetscht
Der 40-Jährige selbst gab die Tat („Ich hatte Hunger und kein Geld.“) unumwunden zu. Es tue ihm sehr leid, schließlich wolle er ja auch nicht, dass ihm etwas gestohlen werde. Die Wurst hatte der in einer Wohnungsloseneinrichtung lebende Mann in dem Supermarkt kurzerhand in seine Hose gequetscht.
Er kam allerdings nicht weit, weil ihn ein Angestellter erkannte und den Ladendetektiv mobilisierte: Nach dem gar nicht lange zurückliegenden Alkoholdiebstahl hatte der Markt dem Mann Hausverbot erteilt. Im Büro des Marktes kam die im Hosenbund steckende Schinkenwurst zutage, der Detektiv rief die Polizei.
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Er sei Alkoholiker, sagte der Beschuldigte vor Gericht. Einst habe er als Maurer gearbeitet, nun lebt er von Hartz IV. Richter Röleke folgte in seinem Urteil, das wegen Rechtsmittelverzichts gleich rechtskräftig wurde, dem Antrag des Staatsanwalts.