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Wegen nächtlicher Touren im Rettungswagen21-jähriger Lindlarer verurteilt

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Rettungswagen

Symbolbild

Lindlar – Wegen nächtlicher Spritztouren mit gestohlenen Fahrzeugen des Rettungsdienstes hat das Amtsgericht Wipperfürth einen 21-jährigen Lindlar zu 150 Tagessätzen à 30 Euro verurteilt. In vier Januarnächten des vergangenen Jahres war der junge Mann gemeinsam mit einem Bekannten in einen Garagenkomplex in Wiehl-Bomig eingedrungen, um anschließend mit den Einsatzfahrzeugen Gas zu geben.

Zutritt zu der Halle, in der die Kreisverwaltung Reservefahrzeuge für den Rettungsdienst, den Krankentransport und einen Einsatzwagen für Notärzte bereithält, habe man über einen Transponder erhalten, den ein Kumpel besessen habe, berichtete der Lindlarer. Zwischen dem 20. und 25. Januar 2019 drang das Duo vier Mal in die Halle ein, meist kurz vor Mitternacht.

Der Angeklagte besaß keinen Führerschein

Bei der ersten Ausfahrt mit dem RTW hielt sich der Lindlarer noch zurück – nach einer kurzen Runde zwischen Bomig und Weiershagen stellte er den Transporter wieder ab. Die Ausflüge der folgenden Nächten wurden ausgedehnter. Hintereinander brausten der Lindlarer und sein Komplize mit zwei Fahrzeugen unter anderem nach Refrath und Bensberg, im Schnitt dauerten ihre Ausflüge etwa vier Stunden.

Einen Führerschein besaß der Lindlarer nicht. Vor den Spritztouren streifte er sich Einsatzkleidung der Rettungsdienstler über. Das Blaulicht habe er indes nur ein Mal kurz eingeschaltet.

Die Serie wurde entdeckt, als der Komplize, gegen den gesondert verhandelt wird, am frühen Morgen des 25. Januar unaufmerksam war den vorausfahrenden Lindlarer rammte.

Angeklagter verursachte auch einen schweren Unfall

Um Spuren zu vertuschen, habe er noch in der Nacht Fahrzeugteile eingesammelt. Die Schäden an den Autos ließen sich jedoch nicht unbemerkt beheben. Das Gericht verurteilte den Mann wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein in vier Fällen, davon in einem Fall tateinheitlich mit Unfallflucht. Vom Vorwurf der sogenannten Beeinträchtigung von Nothilfemitteln sah das Gericht dagegen ab – weil die Fahrzeuge nicht unmittelbar in den Rettungsdienst eingebunden waren, sondern als Reserve dienen.

Im gleichen Prozess musste sich der 21-Jährige für einen schweren Verkehrsunfall im Februar dieses Jahres bei Lindlar-Heiligenhoven verantworten. Damals war der Mann mit seinem BMW auf der L 299 zu schnell unterwegs. In einer Kurve brach das Heck aus. Beim Versuch gegenzulenken geriet er in den Gegenverkehr und prallte dort frontal in einen Golf, in dem sich eine 50-jährige Lindlarerin und ihr 17-jähriger Sohn befanden, der das Auto lenkte.

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„Es war der letzte Tag des begleiteten Fahrens, wir sahen plötzlich nur noch Scheinwerfer und haben uns furchtbar erschreckt“, erinnerte sich die Frau im Zeugenstand. Sie erlitt durch den Zusammenstoß etliche Prellungen, acht Zähne wurden zerstört. Ihren Sohn traf es noch schlimmer, er erlitt Brüche am Oberschenkel und eine Knieverletzung, an der er bis heute leidet. Der Unfallfahrer verletzte sich nur leicht.

Für alle Beteiligten hätte dieser Unfall tödlich enden können, betonte das Gericht. Im Gegensatz zum Diebstahl der Rettungsfahrzeuge wiege der Unfall in Lindlar noch einmal schwerer, weil Menschen unmittelbar zu Schaden gekommen seien.