Urteile gegen DrogenbandeNeuneinhalb Jahre Haft für Verbrechen in Wiehl
Wiehl/Köln – Der Hauptangeklagte bunkerte Drogen in großen Mengen, mit drei weiteren Männern wollte er in Wiehl eine professionelle Cannabisplantage aufziehen: Am Donnerstag bekamen die vier Angeklagten (33, 34, 41 und 51) nun die Quittung in Form von Haftstrafen. Während der 41 Jahre alte Hauptangeklagte wegen bewaffneten Drogenhandels und Besitz einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel sowie Verabredung zu einem Verbrechen für neuneinhalb Jahre in Haft muss, kamen die drei anderen Angeklagten mit Bewährungsstrafen zwischen anderthalb und zwei Jahren davon.
Für den 41-Jährigen ordnete das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt nach Verbüßung von zwei Jahren und neun Monaten an. Zudem wurde die Einziehung von 48 000 Euro an Verkaufserlösen aus Drogengeschäften verfügt. Nach Überzeugung des Gerichts hatte er in zwei Drogenbunkern in einer Tiefgarage in Bergisch Gladbach 4,5 Kilogramm Kokain, 30 Kilogramm Amphetamin, 16 Kilogramm Amphetamin-Öl, zwei Kilogramm Heroin aufbewahrt.
„Abenteuerliche“ Menge an Drogen
„Und vieles mehr“, wie es der Vorsitzende Richter Professor Dr. Jan Orth in der Urteilsbegründung ausdrückte. In einem zweiten Versteck befanden sich laut Urteil zusätzlich zwei Kilogramm der Partydrogen MDMA sowie eine Einzellader-Pistole vom Typ „Panzerfaust“ mit Schalldämpfer, Zielfernrohr und passender Munition. Darüber hinaus waren in der Leverkusener Wohnung des Mannes noch 530 Gramm Cannabis und fünf Gramm MDMA für den persönlichen Konsum und den Abverkauf sichergestellt worden.
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Das Gericht sprach von einer „abenteuerlichen“ und „atemberaubenden“ Menge an Drogen. Große Teile des in seinem Besitz befindlichen Kokains hatte der Mann selbst im niederländischen Eindhoven eingekauft und in Verstecken in seinen Fahrzeugen über Grenzübergänge im Kreis Heinsberg in die Bundesrepublik eingeführt.
Ab Oktober 2019 hatte der 41-Jährige dann mit den anderen Angeklagten den Aufbau einer Cannabisplantage in Wiehl geplant. Die Anlage war in einer von dem 51-jährigen Mitangeklagten verwalteten Wohnung seiner Schwester bereits technisch eingerichtet, aber im Januar 2020 bei einem Besuch der Schwester von dieser entdeckt worden. Die beiden jüngsten Angeklagten und der 51-Jährige wurden wegen Verabredung zu einem Verbrechen verurteilt.