Drogen „auf gut Glück“ verkauftGericht verurteilt 27-jährigen Dealer aus Wipperfürth
Wipperfürth – Das Schöffengericht hat einen 27-jährigen Drogendealer aus der Hansestadt zu 14 Monaten Haft verurteilt, die Strafe allerdings zur Bewährung ausgesetzt.
Der Mann handelte in Wipperfürth vor allem mit Amphetaminen. Zwei Übergaben im April und Mai 2018 konnten die Ermittler ihm konkret nachweisen. Dabei erhielt der Wipperfürther insgesamt 80 Gramm Amphetamine, sowie kleine Mengen Kokain und Ecstasy für den Weiterverkauf. Er flog auf, weil er Teil eines verzweigten Händlernetzes war, dessen Hintermänner von der Polizei verdeckt überwacht wurden. Der Prozess gegen den Wipperfürther fand erst jetzt statt, da die Staatsanwaltschaft dem Verfahren gegen die Drahtzieher vor dem Landgericht Priorität einräumte.
Teil eines größeren Netzwerks
„Da machen wir kein Hickhack, genau so war es“, erklärte Verteidiger Marcus Hertel nach dem Verlesen der Anklageschrift, die von gewerbsmäßigem Handel ausging. Der Wipperfürther habe die Drogen gekauft, um seine eigene Marihuana-Sucht zu finanzieren, so der Anwalt. Das anstehende Strafverfahren habe ihn allerdings nachhaltig beeindruckt, weshalb der Angeklagte seit inzwischen zwei Jahren drogenfrei lebe.
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Auf Nachfrage der Richter verriet der 27-Jährige, dass er keinen festen Kundenstamm gehabt habe, sondern die Drogen „auf gut Glück“ in der Hansestadt verkauft habe. Unter dem Strich habe er daran so gut wie nichts verdient.
Durch sein Geständnis habe der Mann die Beweisaufnahme vor Gericht erheblich abgekürzt, so die Urteilsbegründung. Neben der Bewährungsstrafe erhielt er die Auflage eine Drogentherapie zu absolvieren, um auch künftig die Abstinenz zu sichern. Angeklagter und Staatsanwaltschaft nahmen das Urteil an, es ist damit rechtskräftig.