Natur und GartenWeiterhin keine Baumschutzsatzung in Wiehl

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Ein Baum vor oberbergischer Landschaft.

Alte Bäume wie dieser sollen erhalten werden - auch ohne Satzung.

Die Klimawerkstatt und der Fachausschuss setzen stattdessen auf Überzeugungsarbeit und ein neues Informationsportal.

Braucht Wiehl eine Baumschutz- und Gehölzschutzsatzung? Nein, sagt der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Umwelt bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung und folgt damit einer Empfehlung der Klima- und Umweltwerkstatt. Stattdessen bekommt die Homepage der Stadt ein „Baum- und Grünportal“ – den Anstoß dazu hatte der städtische Gärtnermeister und Agrarbetriebswirt Felix Buchen gegeben, und zwar im Rahmen der Klima- und Umweltwerkstatt, die im März zusammengetreten war.

Die Teilnehmer und in der Folge auch der Ausschuss haben sich damit gegen neue Vorschriften und stattdessen für die Kommunikation und das Wecken des Bewusstseins für den Baumschutz bei Bürgerinnen und Bürgern entschieden. Das Info-Portal soll aufklären, informieren und Hilfestellung im Umgang mit Pflanzen und Bäumen geben, heißt es dazu seitens der Stadtverwaltung. Die Frage nach einer Baumschutzsatzung für Wiehl stand schon länger unbeantwortet im Raum. Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hatte schon vor drei Jahren einen entsprechenden Antrag gestellt. Im März ging nun die zwölfköpfige Klima- und Umweltwerkstatt, bestehend aus Vertretern von Politik und Verwaltung und moderiert von Wiehls Klimaschutzmanager Torsten Richling, der Frage auf den Grund.

Wiehler Mehrheit gegen Vorschrift

„Das Meinungsbild war heterogen“, schilderte Richling jetzt im Ausschuss. Zu Beginn der Werkstatt hätten sich bei einer geheimen Meinungsabfrage fünf der zwölf Teilnehmer für eine Wiehler Baumschutzsatzung ausgesprochen, sieben dagegen. Nach der Werkstatt seien nur noch vier Teilnehmer dafür gewesen, sieben immer noch dagegen und einer enthielt sich.

Bei vielen inhaltlichen Punkte habe Konsens geherrscht. Einige Teilnehmer hatten die Sorge formuliert, dass die Einführung einer Baum- und Gehölzschutzsatzung dazu führen könnte, dass vor Inkrafttreten vermehrt Bäume gefällt werden könnten.

Durchgehend strittig blieb, welche Baumarten mit welchem Stammumfang von einer Satzung erfasst werden sollen oder wie eine Festsetzung von Ersatzpflanzungen formuliert werden sollte.

Ebenfalls beschlossen hat das Gremium, dass der Flyer „Naturnahe Gartengestaltung“ überarbeitet werden soll. Das neue Werk soll dann automatisch jeder Baugenehmigung beigefügt werden und wie das Grün- und Baum-Portal für das Thema sensibilisieren.

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