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Petition gegen SteuererhöhungWipperfürther Rat und Verwaltung nehmen Stellung

Lesezeit 3 Minuten
Das Wipperfürther Rathaus.

Das Wipperfürther Rathaus.

In einer Online-Petition fordern Wipperfürther Bürger die Rücknahme der Grundsteuererhöhung. Rat und Verwaltung nehmen dazu Stellung.

In einer gemeinsamen Stellungnahme haben Verwaltung und Stadtrat auf die Online-Petition „Stoppt die massive Grundsteuererhöhung in Wipperfürth!“ bei chance.org reagiert. Die Petition wurde am 13. März gestartet und hatte am Montagmorgen 2360 Unterschriften. Gestartet wurde sie von Kristin Schröter.

Darin werden der Stadtrat und Bürgermeisterin Anne Loth aufgefordert, die Grundsteuererhöhung zurückzunehmen. Wipperfürth hat zum 1. Januar einen differenzierten Hebesatz für die Grundsteuer B eingeführt. Er beträgt für Wohngrundstücke 1004 und für Nichtwohngrundstücke 1855 Prozent. Im vorigen Jahr lag der Hebesatz für die Grundsteuer B bei 860 Prozent.

Petition verweist auf Lindlar

Die Erhöhung bedeute massive finanzielle Belastungen für Eigenheimbesitzer, Mieter und Gewerbetreibende, heißt es in der Petition. Sie verweist auf die Nachbarkommune Lindlar, wo es ebenfalls eine Petition gegen die Steuererhöhung geben hatte und die CDU gemeinsam mit den Grünen einen höheren Hebesatz beschlossen hatte, als der Bürgermeister bei der Haushaltseinbringung für nötig erachtet hatte. Die CDU hatte sich nach der Petition, die von mehr als 6000 Bürgern unterzeichnet wurde, für eine Senkung des Hebesatzes ausgesprochen. Anders als in der Wipperfürther Petition behauptet, wurde die Hebesatzerhöhung in Lindlar noch nicht zurückgenommen, auch nicht teilweise. Beschlossen wurde in Lindlar, dass die Verwaltung einen Nachtragshaushalt mit dem Ziel von Steuersenkungen einbringt.

In der ausführlichen Stellungnahme von Stadtrat und Stadtverwaltung Wipperfürth wird noch einmal auf die seit dem 1. Januar geltende neue Grundsteuerreform hingewiesen. Für alle Grundstücke hatte es eine Neubewertung durch die Finanzämter gegeben. Dieser neue Grundsteuer-Messbetrag ist Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer, die für 2025 aufkommensneutral sein soll. Das heißt, die Gemeinde soll nicht weniger Grundsteuer einnehmen als vor der Reform.

Grundsteuer A wurde gesenkt

Bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sei der Gesamtwert aller Grundstücke so stark gestiegen, dass der Rat den Hebesatz von 400 auf 345 Prozent gesenkt habe. Die höheren Hebesätze für die differenzierte Grundsteuer glichen aber nur die geringeren neuen Grundsteuermessbeträge aus, heißt in der Stellungnahme. Bei der Anwendung eines einheitlichen Hebesatzes hätte dieser bei rund 1200 Prozent liegen müssen. Bei der Differenzierung liege der Hebesatz für Wohngrundstücke mit 1004 Prozent unter dem einheitlichen Hebesatz. Das führe zur steuerlichen Entlastung.

Mit den festgesetzten differenzierten Hebesätzen nehme die Stadt bei Wohngrundstücken und Nichtwohngrundstücken   die gleiche Summe wie 2024 ein. „Durch die vom Rat beschlossene Differenzierung werden rund 3600 Wohngrundstücke mehr und 3600 weniger an Grundsteuer B als 2024 zahlen. Somit verringert sich der Anteil der mehrbelasteten Wohngrundstücke von rund 70 auf rund 50 Prozent. Bei den Nichtwohngrundstücken muss in 360 Fällen mehr und in 230 Fällen weniger als 2024 gezahlt werden“, heißt es.