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„Teure Dummheit“Wipperfürther wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht

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Ein Mann lädt eine Schreckschuss-Pistole.

Der Angeklagte stand vor Gericht, weil er mit einer Schreckschusswaffe erwischt worden war.

Bei einer Kontrolle war eine Schreckschusspistole beim 23-Jährigen entdeckt worden. Vor Gericht zeigte er sich geständig.

Vor dem Amtsgericht in Wipperfürth angeklagt war jetzt ein 23-jähriger Mann aus der Hansestadt, der sich eines Verstoßes gegen das Waffengesetz schuldig gemacht haben sollte. Laut Anklageschrift war der Mann am 28. Mai dieses Jahres gegen 22 Uhr auf dem Parkplatz an den Ohler Wiesen unterwegs gewesen.

Die Platzpatrone in der Waffe habe er verschießen wollen

Im Gepäck hatte er dabei wohl eine sogenannte PTB-Waffe. Dabei handelt es sich um Reizstoff-, Schreckschuss- und Signalwaffen, die aussehen wie klassische Pistolen oder Revolver, aber keine dazu passenden Geschosse verschießen können. Ohne Waffenschein darf man diese PTB-Waffen zwar besitzen, sie aber nicht mit sich führen. Falls doch, ist das eine Straftat. Der Angeklagte sagte, dass er die besagte Schreckschusspistole an jenem Abend bei sich hatte. Die Platzpatrone in der Waffe habe er verschießen wollen. „Aber dann wurde ich kontrolliert und dann ist es nicht dazu gekommen“, sagte er. „Wie bescheuert ist das, Sie wissen, dass Sie die Waffe nicht mit sich führen dürfen, auch wenn nur eine Platzpatrone darin ist. Und dann machen Sie so eine Dummheit“, sagte der Richter.

Das Bundeszentralregister wies zwar zwei Jugendstrafen auf, beide waren allerdings eingestellt worden. „Sie haben sich voll geständig gezeigt, verzichten zudem auf die Waffe – in diesem Kontext halte ich eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 60 Euro für tat- und schuldangemessen“, sagte die Staatsanwältin nach der Beweisaufnahme.

Der Vorsitzende Richter ging nicht so hoch in seinem Strafmaß. Sein Urteil lautete auf 25 Tagessätze zu je 60 Euro, also in der Summe 1500 Euro. „Dass Sie das nicht durften, ist klar. Ihnen auch – und Sie haben hier jetzt nicht groß rumdiskutiert. Außerdem läuft es prima bei Ihnen, deswegen bin ich der Ansicht, dass eine geringe Geldstrafe ausreichend ist“, sagte er in seiner Urteilsbegründung. Und er fügte noch hinzu: „Das war jetzt wohl das, was man eine teure Dummheit nennt.“