AboAbonnieren

Prozess eingestelltWipperfürtherin stand wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Gerichtsakten und Bücher zu Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung liegen bzw. stehen liegen auf einem Tisch.

Die Angeklagte stritt vor Gericht ab, den Geschädigten am Verlassen der Wohnung gehindert zu haben.

Eine 42-jährige Wipperfürtherin soll ihren Partner am Verlassen der Wohnung gehindert haben. Deswegen musste sie sich vor Gericht verantworten.

Eine Wipperfürtherin (42) musste sich vor dem Amtsgericht der Hansestadt verantworten. Laut Anklage soll sie ihren 36-jährigen Freund an einem Abend im November 2023 daran gehindert haben, ihre Wohnung zu verlassen, obwohl er dies wollte. Der Mann ist blind, leidet unter Autismus und Epilepsie und steht unter der Betreuung seiner Mutter, die ihn auch vor Gericht begleitete.

Die Angeklagte stritt ab, den Geschädigten am Verlassen der Wohnung gehindert zu haben, was auch ihr Anwalt bestätigte: „Ich wundere mich über diese Anklage. Der Geschädigte hat ja bereits im Vorfeld bestätigt, dass er das Haus über den Keller hätte verlassen können.“ Auf Nachfragen des Gerichts machte die Frau dann doch ein paar Aussagen. Sie habe besagten Tag, der Geburtstag ihres Freundes, gemeinsam mit ihm verbracht. Am Gehen gehindert habe sie ihn nicht.

Angeklagter vor dem Amtsgericht: „Ich will einen Freispruch“

Vor eineinhalb Jahren hatte sich die Frau von ihrem Mann und ihren Kindern getrennt. Zu dieser Zeit habe sie ihren jetzigen Freund, der sich auch als ihr Verlobter bezeichnete, kennengelernt.

Der Mann dagegen berichtete durchaus klar, dass er nach seinem Empfinden nicht einfach so habe gehen können. Die Angeklagte sei seine Verlobte – „wir haben einen kirchlichen Segen bekommen“, sagte er. Aber auf der anderen Seite sei sie sehr dominierend, würde ihm einreden, nicht mehr in der Werkstatt für Menschen mit Handicap in Düsseldorf zu arbeiten, wo er gerne tätig sei. „Sie wollte mich nicht gehen lassen, hat mich mit Küssen und Bissen am Hals zu halten versucht.“

Während seiner Aussage redete die Angeklagte ständig dazwischen, drohte zu gehen und konnte weder von ihrem Anwalt noch vom Richter gebändigt werden. Die Staatsanwältin machte nach rund einer Stunde der Verhandlung einen Punkt. „Ich könnte mir vorstellen, das Verfahren einzustellen. Wir können hier nicht mehr eruieren, was passiert ist“, sagte sie sichtlich irritiert vom Auftreten der Prozessbeteiligten.

„Ich will einen Freispruch, ich habe nichts getan“, sagte die Angeklagte, nachdem ihr Anwalt dem Vorschlag schon zugestimmt hatte. Nach kurzer Unterredung stimmte sie dann doch zu – wodurch der Prozess ein vergleichsweise unspektakuläres Ende nahm.