Zensus gestartetDas müssen Sie über die Befragung in Oberberg wissen
Waldbröl – Nun sind es nur noch wenige Tage bis zum Start des Zensus 2022 im Oberbergischen Kreis. Die Bürger sollen demografische Informationen angeben. Erstmals wird dabei auch die Netto-Kaltmiete erfragt. Für die Erhebung sind 185 Ehrenamtler ab Montag, 16. Mai, zwischen Morsbach bis Radevormwald unterwegs, um die Daten in den Haushalten zu erfassen. Die Erhebungsbeauftragten sind vom Kreis für diese Aufgabe in Kleingruppen geschult worden, sie sind zu Verschwiegenheit verpflichtet.
Thomas Wojahn, Leiter der Erhebungsstelle Zensus in der Kreisverwaltung, erklärt in einem Seminar etwa in Waldbröl, dass die flächendeckende Erfassung aller Gebäude mit Wohnraum alle zehn Jahre stattfinde und von besonderer Bedeutung sei, da es für die gesamte Bundesrepublik kein einheitliches Verwaltungsregister gebe, das solche Bestände erfasse. Dies sei vergleichbar mit der Inventur in einem Unternehmen.
Basis für Wahlkreise und Ausgleichszahlungen
Die amtliche Einwohnerzahl ist eine wichtige Grundlage für zahlreiche rechtliche Regelungen: Zum Beispiel werden auf dieser Basis Wahlkreise eingeteilt, und auch die Stimmenverteilung im Bundesrat orientiert sich an den Einwohnerzahlen. Zudem werden Ausgleichszahlungen wie der Länderfinanzausgleich, der kommunale Finanzausgleich sowie EU-Fördermittel pro Kopf berechnet. Der letzte Zensus ist 2011 erfolgt, der aktuelle sei wegen der Corona-Pandemie um ein Jahr verschoben worden.
Wojahn betont, dass dabei nur eine sorgfältig ermittelte Stichprobe von 5610 Adressen mit etwa 27 500 Einwohnern des Kreises erfasst wird , das sind etwa zehn Prozent. Die Arbeit der Erhebungsbeauftragten gliedere sich in zwei Phasen: Bei einer Erstbegehung erfolgt der Abgleich mit den Namen an den Briefkästen. Etwa eine Woche später wird ein Schreiben der Kreisverwaltung mit der Ankündigung eines Besuchstermins eingeworfen. Bis dahin haben die Haushalte Zeit, als Grundlage für den Zweitbesuch ein Formular mit Namen der Bewohner, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Geburtsdatum auszufüllen. Maßgeblich ist der Stichtag 15. Mai, 23.59 Uhr. Alle Personen, die zu dieser Zeit seit drei Monaten im Haushalt leben, etwa auch Au-pair, werden mitgezählt, bis dahin Verstorbene nicht mehr.
Befragungen sollen möglichst kontaktarm erfolgen
„Bei dem persönlichen Folgetreffen, das möglichst kontaktarm an der Haustür stattfinden soll, übergeben die Beauftragten dann für jeden Bewohner einen separaten Internetcode, sodass die Haushalte die Beantwortung der rund 40 weiteren Fragen selbst erledigen können“, führt Wojahn aus. Bei Sprachschwierigkeiten gebe es eine Übersetzungshilfe in 14 verschiedenen Sprachen. Zu beachten sei, dass das Treffen mit der Entgegennahme des ersten Fragebogens zur Existenzfeststellung und der Übergabe der Codes nur mit einer volljährigen Person erfolgen darf. „Wer den Zugang über das Internet nicht nutzen kann oder möchte, dem soll ein Fragebogen auf Papier mit einem Rückumschlag an den Kreis mitgegeben werden.“ Diese beiden Erfassungswege könnten innerhalb eines Haushalts auch gemischt erfolgen.
Wojahn betont, dass sich die Beauftragten ausweisen können und niemals nach Bankverbindungen, Geheimnummern oder E-Mail-Adressen fragen, den Zugang zu einem Computer oder auch Zutritt in die Wohnung verlangen. Bei zweifelhaften Anfragen sollen sich Besorgte an den Kreis wenden.
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„Beim Zensus geben die befragten Bürgerinnen und Bürger zwar Auskunft und liefern Daten, doch sie bleiben anonym“, sagt Thomas Wojahn. „Die erhobenen Daten werden an das Statistische Landesamt weitergegeben, der Oberbergische Kreis speichert nichts davon.“ Auch andere Behörden erhielten keine Daten: So müsse beispielsweise jemand, der vergessen hat, sich am neuen Wohnsitz anzumelden, kein Bußgeld fürchten, wenn er beim Zensus seine Daten zur Wohnsituation preisgibt.