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Zu Haft verurteiltHakenkreuzfahne und Hitler-Foto gepostet

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(Symbolbild)

Waldbröl – Wegen Volksverhetzung und Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen hat das Waldbröler Amtsgericht einen 64-jährigen Nümbrechter zu einer Haftstrafe von zehn Monaten auf Bewährung verurteilt.

Laut Staatsanwaltschaft hatte er Briefe, die den Holocaust in Frage stellen und als Lügenmärchen bezeichnen, auf seiner Internetseite veröffentlicht. Dabei habe er die Ansicht vertreten, das Bestreiten des Holocausts sei nicht strafbar, sondern eine Meinungsäußerung. Darüber hinaus habe er mehrfach nationalsozialistische Symbole gepostet.

Als Schamane gearbeitet

Der Angeklagte sagte, er arbeite seit mehr als 20 Jahren als Schamane und helfe den Menschen, Körper, Geist und Seele in Einklang zu bringen. Er habe nach dem Studium der Bibel und hinduistischer Schriften in Indien als Schamane nur wissenschaftliche Arbeit geleistet. Den Vorwurf der Volksverhetzung wies er zurück, bestritt aber nicht, Briefe anderer veröffentlicht zu haben.

Vom Vorwurf der Holocaust-Leugnung distanziert

Vom Vorwurf, den Holocaust zu leugnen, distanzierte er sich. Durch die Zitate habe er nur zur öffentlichen Diskussion beitragen wollen. Der Rentner beklagte „die einseitige Sichtweise der Staatsanwaltschaft“, die belastendes Material auf seinem Rechner stark ausgewählt habe: „Das trägt Züge der Inquisition.“

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Zum Posting der Hakenkreuzfahne erklärte er unter Berufung auf angeblich noch gültige Gesetze aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg: „Das ist unsere Staatsflagge.“ Sein in Form einer Vermisstenmeldung gepostetes Foto von Adolf Hitler mit der Unterschrift „Bitte melde dich, dein Volk braucht dich“ sei dagegen Satire. Die Verwendung nationalsozialistischer Zeichen habe allein der Aufklärung gedient.

„Ich bin Reichsangehöriger“

Seine Bitte bei der Nümbrechter Meldestelle um eine Staatsangehörigkeitsurkunde der BRD sei mit den Worten abgelehnt worden, dass er wohl ein „Reichsbürger“ sei. Als Richter Dr. Fabian Krapoth nachfragte, ob der 64-Jährige wirklich einer sei, stellte der klar: „Wer mich so nennt, begeht eine Straftat. Zu einem Reichsbürger muss man ernannt werden – ich bin Reichsangehöriger.“

Am Ende forderte der Staatsanwalt eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 600 Euro. Richter Krapoth konnte den „Bildungsauftrag“ des Angeklagten nicht nachvollziehen und folgte dem Antrag, verzichtete aber auf die Geldstrafe: Der Rentner sei mit dem Einzug jeglicher Hard- und Software ausreichend gestraft. (kup)