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WohnenImmer mehr Wohnberechtigungsscheine, aber weniger Sozialwohnungen in Region um Köln

Lesezeit 3 Minuten
In einem Hochhaus in Lichtenberg sind einige Fenster beleuchtet.

Die Zahl der Sozialwohnungen in Deutschland ist im vergangenen Jahr erneut gesunken.

In NRW gibt es immer weniger sozial geförderten Wohnraum, obwohl der Bedarf groß ist.

In Nordrhein-Westfalen gibt es immer weniger Sozialwohnungen. Der Bestand sank von Ende 2021 bis Ende 2022 um 7270 auf 435.025, wie aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Bundestagsabgeordneten Caren Lay (Linke) hervorgeht.

Die NRW.Bank, zuständig für die staatliche soziale Wohnraumförderung, ist noch zurückhaltend mit den Zahlen für 2022: „Die finalen Zahlen für den 31.12.2022 liegen uns noch nicht vor“, so eine Sprecherin. Und weiter: „Der Rückgang des geförderten Wohnraums wird sich allerdings fortsetzen.“

In der Tat ist die Menge der sozial geförderten Wohnungen seit Jahren rückläufig. Vor zehn Jahren, also Ende 2012 förderte das Land 513.901 Haushalten die Miete in entsprechenden Wohnungen. Ende 2021 war der Bestand auf 441.871 zusammengeschrumpft. Das sind 14 Prozent weniger über neun Jahre, ein stetiger Rückgang.

NRW bewilligt 3631 neue Sozialwohnungen im vergangenen Jahr

Neu bewilligt wurden 2022 in NRW 3631 Sozialwohnungen. Das sind 853 weniger als ein Jahr davor. Lay, die wohnungspolitische Fraktionssprecherin der Linken, sprach von einem Scheitern der Wohnungspolitik der Bundesregierung.

„Der Tiefstand beim sozialen Wohnungsbau bei Neubau und Bestand ist angesichts ungebremst steigender Mieten und zunehmender Wohnungsnot höchst alarmierend“, sagte sie laut einer Mitteilung.

Neu ausgestellte WBS würden ein Drittel der geförderten Wohnungen belegen

In NRW sind sozial geförderte Wohnungen durchschnittlich 65 bis 70 Quadratmeter groß. „Die Wohnungsgrößen können zum Teil von kleinen bis großen Wohnungen variieren“, so die NRW.Bank auf Anfrage. Genaue Zahlen dazu, wie viele Menschen üblicherweise in diesen Wohnungen leben, liegen der Bank nicht vor.

Ein Hinweis könnte aber die durchschnittliche Größe der Haushalte geben, für die ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ausgestellt wurde. 181.736 Personen (68.060 davon allein im Regierungsbezirk Köln) wurde die damit beantragte Förderung 2021 bewilligt, das sind 9724 mehr als im Vorjahr.

Allein die in einem Jahr neu ausgestellten Wohnberechtigungsscheine würden also rund 41 Prozent der geförderten Wohnungen belegen. Die Bank hat berechnet, dass so im ganzen Bundesland 200 Wohnungssuchende auf 1000 preisgebundene Mietwohnungen kommen. Im Regierungsbezirk Köln liegt diese Dichte bei 294. Ein WBS ist in NRW für zwölf Monate gültig.

Nach Zahlen der NRW.Bank lebten durchschnittlich etwa zwei Personen in einem so geförderten Haushalt. Etwa die Hälfte der WBS-Inhabenden lebten alleine, 34 Prozent in Haushalten mit drei oder vier Personen. In etwa 16 Prozent der Fälle wurden Wohnberechtigungsscheine für Haushalte von vier oder mehr Menschen ausgestellt. Ein Blick auf die vorherigen Jahre zeige ähnliche Verteilungen, so die Bank.

101.940 WBS-berechtigte Haushalte umfassten mindestens ein Kind. 7487 Scheine wurden an bis dahin Obdachlose Personen ausgestellt. Und 64.603 Antragstellende gaben an, dass sie den Schein benötigen, weil ihre aktuelle Wohnung zu klein sei.

Förderung bindet Wohnungen bis zu 30 Jahre an WBS-Berechtigte

Um einen Wohnberechtigungsschein bewilligt zu bekommen, dürfen alleinstehende Personen in NRW jährlich nicht mehr als 32.906 Euro brutto verdienen. Für Haushalte mit zwei Personen gilt eine Obergrenze von 45.688 Euro, ist eine von diesen Personen ein Kind, erhöht sich die Obergrenze auf 46.844 Euro. Durchschnittlich verdient ein Steuerpflichtiger in NRW 2018 (zu diesem Zeitpunkt die aktuellsten verfügbaren Daten) im Jahr 42.102 Euro.

Bei Sozialwohnungen sind die Mieten staatlich reguliert. Nur Menschen, bei denen die Behörden einen besonderen Bedarf sehen, dürfen dort wohnen. Das gilt allerdings nur für eine bestimmte Zeit, danach können die Wohnungen normal am Markt vermietet werden. Die Dauer dieser Bindung ist in den Ländern unterschiedlich geregelt. In NRW werden Wohnungen bei Inanspruchnahme von Förderung für 25 bis 30 Jahre an Personen mit einem gültigen WBS vermietet werden. Weil wenig neu gebaut wurde, schrumpft die Zahl der Sozialwohnungen seit Jahren. (mit dpa)