In Bergisch Gladbach sollen Anwohnerinnen und Anwohner Kanister mit Wasser aus eine Quelle am Waldrand befüllen. Köln hat bereits reagiert.
IllegalAnwohner in Rhein-Berg bewässern Gärten mit Wasser aus Bächen – Kreis will reagieren
Wenn es Nacht wird im Bergischen Land, passiert an manchen Bächen Seltsames. Versteckt liegende Gartenschläuche, die sich bis zum Ufer schlängeln, füllen sich auf einmal mit Wasser, und im Hintergrund ist eine leise arbeitende Pumpe zu vernehmen. Still und heimlich füllt hier ein Gartenanlieger seine Zisterne mit Wasser für die Gartenbewirtschaftung oder für die Autowäsche.
Anderenorts, etwa in Bensberg, wird von Kolonnen von Menschen berichtet, die sich ziemlich regelmäßig an einer Quelle am Waldrand große Kanister mit Wasser füllen. Das passiert nicht einmal und nicht zweimal, sondern ist augenscheinlich an der Tagesordnung. Die Quelle soll deswegen bereits einmal versiegt sein. Den Kanisterträgern erspart das Wasserzapfen die Kosten fürs Trinkwasser.
Stadt Köln verbietet die Wasserentnahme aus Bächen
Doch diese Aktionen in großem Stil sind verboten. Die Entnahme von Wasser aus Bächen oder Quellen unterliegt in Deutschland klaren gesetzlichen Vorgaben. Nur in ganz engen Grenzen ist überhaupt eine Entnahme gestattet.
Im Sommer, nach heißen Perioden ohne Regen, können die Behörden sogar ein grundsätzliches Verbot der Wasserentnahme anordnen. Das ist in dieser Woche in Köln geschehen. In allen Bachläufen im Stadtgebiet gilt das Entnahmeverbot. Ursache ist die regenarme Witterung, manche Bäche im Kölner Stadtgebiet sind schon trockengefallen.
Verbot in Köln sorgt für kuriose Situation im Rheinisch-Bergischen Kreis
So weit sei es im Bergischen noch nicht, sagt Kreissprecherin Birgit Bär. Wasserreich sei diese Region ja. Bei Bächen, die vom Bergischen nach Köln fließen, sorgt das für eine kuriose Situation. Nehmen wir mal die Strunde: In Köln ist die Entnahme verboten, auf Kürtener oder Gladbacher Gebiet nicht.
Einschränkungen seien für eine Wasserentnahme in oberirdischen Gewässern aber in Vorbereitung sagt die Sprecherin. Maßvoll wolle die Verwaltung dabei vorgehen, noch seien die Regelungen nicht spruchreif.
Bislang dürfen Eigentümer, über deren Grundstück ein Bach fließt, oder unmittelbare Bachanrainer (und nur die) das Wasser für die Bewässerung des Gartens nutzen. Damit ist eine Gießkanne gemeint, nicht das Anwerfen der Gartenpumpe, um literweise Wasser aus dem Bach zu holen. Für den Allgemeingebrauch gilt, dass eine Entnahme in kleinerem Rahmen gestattet ist. Etwa im Umfang eines Kruges, so die Sprecherin der Kreisverwaltung. Größere Mengen also auch nicht. Hier seien für die nächste Zeit ebenfalls Einschränkungen in Vorbereitung, die Verwaltung wende dabei stets das Gebot der Verhältnismäßigkeit an. Ein zeitlich befristetes Entnahmeverbot sei beispielsweise vorstellbar.
Was der Kreis nicht beaufsichtigt, ist die Nutzung und Verwendung von Trinkwasser. Hier gibt es vielfältige Ideen im Sommer, von der Befüllung der Gartenpools bis zur Bewässerung von Sportanlagen. Dies alles liege in der Verantwortung der Wasserlieferanten.