Vorwürfe zur InklusionBezirksregierung stellt sich gegen Kritik zu Schule in Paffrath
Bergisch Gladbach – Die Bezirksregierung Köln erklärt mit Nachdruck , dass sie sich nicht über die Bedenken von Stadt und Schule hinweggesetzt habe. Aus Sicht der Behörde seien die Voraussetzungen für die Einrichtung des Gemeinsamen Lernens an der Integrierten Gesamtschule Paffrath erfüllt, heißt es in einer Stellungnahme. Stadt und Schule haben erhebliche Vorbehalte dagegen: Es fehlen Räume und Fachpersonal.
„Die Schule ist uns sehr wohl bekannt“, so ein Sprecher der Bezirksregierung. Aufgrund des Raumkonzeptes, das der Behörde vorliege, habe der Raumbedarf für die Inklusion entsprechend bewertet werden können.
Bezirksregierung räumt Mängel ein
Die Bezirksregierung räumt jedoch ein, „dass zurzeit leider noch nicht alle Neuausschreibungen für Stellen besetzt sind.“ Die Schulaufsichtsbehörde habe die Aufgabe, Gemeinsames Lernen an allgemeinen Schulen einzurichten, es sei denn, die Schule sei dafür personell und sächlich nicht ausgestattet.
Freiwillige gesucht
An 30 Schulen in Bergisch Gladbach sind noch Stellen im Bundesfreiwilligendienst frei. Der Schwerpunkt des Einsatzes liegt in der Begleitung von Inklusionsschülern. Die Fortbildung der jungen Freiwilligen findet an der Wilhelm-Wagener-Schule in Refrath statt. Informationen unter (0 22 02) 14 25 76. Interessenten können sich bei der Schulverwaltung bewerben. (ub)schule@stadt-gl.de
Im Fall der Integrierten Gesamtschule Paffrath seien aber alle gesetzlich vorgegebenen Voraussetzungen geprüft worden und für erfüllt befunden worden. Die Stadtverwaltung habe dem nach Erörterung ihrer Bedenken zugestimmt. Allerdings nur, wie Co-Dezernent Bernd Martmann im Schulausschuss am Mittwoch erläuterte, weil die Stadtverwaltung eine Klage vor Gericht als sinnlos eingestuft habe.
Wie berichtet, hat sich nicht nur die Stadt gegen die Einschulungen von zusätzlichen Kindern mit sonderpädagogischen Förderbedarf gewehrt. Die Schulleitung der IGP hat sich ebenfalls widersetzt – aus der Sorge heraus, den Anforderungsniveaus nicht gerecht werden zu können. Trotzdem hat die Bezirksregierung die Aufnahme von Kindern mit sozialpädagogischen Förderbedarf dort für das kommende Schuljahr angeordnet.
Auch Flure als Klassenräume angedacht
Dass die Messlatte bei der Beurteilung der Eignung der Schulgebäude für inklusiven Unterricht nicht hoch liegt, zeigen die Kriterien, die die Bezirksregierung anlegt. Nachzulesen sind sie in einer Handreichung an die Schulen zum Thema „Inklusion an Schulen“.
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Darin wird den Schulen vorgeschlagen, sich auch auf „Kompromisse und Improvisationen“ einzulassen: Sogar Flure kommen da als Unterrichtsräume infrage, allerdings unter Beachtung des Brandschutzes. Außerdem könnten „verstärkt außerschulische Lernräume einbezogen werden.“
Der Erlass der Landesregierung NRW besagt, dass an Inklusionsschulen die Eingangsklassen im Durchschnitt mit nur 25 Kindern gebildet werden sollen. Dahinter steckt vermutlich die Idee, die geringere Klassengröße wirke sich positiv auf die individuelle Förderung aus. Aber die Verkleinerung der Klassen sorgt gleichzeitig für einen erheblichen Nachteil, wie Angelika Wollny, Schulleiterin der IGP, im Schulausschuss erläuterte: Der Stellenschlüssel für Lehrer richtet sich nämlich nach der Anzahl der Schüler.
Die der Inklusion geschuldeten geringeren Klassenstärken sorgen so automatisch dafür, dass der Anspruch auf Lehrer am Schulstandort sinkt. Obwohl dort dringend Personal gebraucht wird, um eine individuelle Förderung sicherzustellen.