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Bergisch GladbachCDU fordert Rückzahlung der Abwassergebühren an alle

Lesezeit 3 Minuten
Blick in die Tiefe einer Kanalbaustelle am Straßenrand. Bauarbeiter und ihre Fahrzeuge sind zu sehen.

Für den Betrieb ihrer Abwasser-Kanäle hat die Stadt Bergisch Gladbach jahrelang mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet.

Als Folge eines Gerichtsurteils muss Bergisch Gladbach die Gebühren senken. Davon profitieren sollen nur diejenigen, die Widerspruch eingelegt haben.

Die Stadt Bergisch Gladbach hat über Jahre zu viel Geld für Abwassergebühren eingezogen. Die CDU kritisiert, dass die Stadt nicht allen Einwohnern die zu viel bezahlten Beiträge zurückerstatten will, sondern nur einigen wenigen, die Widerspruch eingelegt hatten.

Als Folge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts hat die Stadt die Abwassergebühren für die Jahre 2020 und 2021 neu berechnet. Dadurch ergeben sich für diese beiden Jahre deutlich geringere Gebühren für Schmutz- und Regenwasser als von der Stadtverwaltung seinerzeit kalkuliert.

Erstattung würde 300 Euro pro Jahr betragen

„In Zeiten, in denen viele Bürgerinnen und Bürger durch Inflation und hohe Zinsen zunehmenden finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, hätte es eine fatale Signalwirkung, wenn die Stadt die zu viel erhobenen Abwassergebühren einfach einbehalten würde“, sagt Martin Lucke, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Infrastruktur- und Umwelt.

Wie die CDU feststellt, werden die Beiträge erheblich reduziert:„Teilweise um ein Drittel und mehr“, betont Henkel. Dabei beruft sich die CDU auf Berechnungen des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW). Demnach verbraucht eine vierköpfige Familie rund 180 Kubikmeter Wasser pro Jahr. Henkel rechnet vor, was dies für Bergisch Gladbach bedeutet: „Bei einem solchen Verbrauch würde eine entsprechende Erstattung der zu viel erhobenen Schmutzwassergebühren in den Jahren 2020 und 2021 über 300 Euro pro Jahr betragen.

Bergisch Gladbach hat Zinssatz zu hoch angesetzt

In einem Musterverfahren gegen die Stadt Oer-Erkenschwick hatten die Richter des 9. Senats des Oberverwaltungsgerichts im Mai 2022 klargestellt, dass die Stadt aus dem Ruhrgebiet zu hohe Abwassergebühren berechnet hatte. Das OVG stellte fest, dass bei den Berechnungen der Gebühren – und damit bei den Berechnungen für den Betrieb der Abwasser-Kanäle – mit einem zu hohen Zinssatz gearbeitet und der Inflationsausgleich doppelt berechnet wurde. Nach dem Urteil müssen die Kommunen nun rückwirkend bei der Neukalkulation die tatsächlichen Kosten berücksichtigen.

Nicht gerechtfertigt ist nach dem OVG-Urteil auch, dass bei der Berechnung der Zinsen ein Durchschnitt über die vergangenen 50 Jahre genommen werden darf, sondern nur rückblickend für die vergangenen zehn Jahre. Üblicherweise schreiben Städte und Gemeinden ihre Investitionen in Kanäle über 50 Jahre ab.

Ausschuss für Umwelt berät am Dienstag

Nach den Berechnungen der Stadtverwaltung sinkt durch die Verringerung des Zinssatzes 2021 die Gebühr für die Einleitung in den Schmutzwasserkanal pro Kubikmeter von 2,97 Euro um 0,77 Euro auf 2,20 Euro. Die Gebühr für die Einleitung in den Regenwasserkanal sinkt pro Kubikmeter um 0,79 Euro von 1,64 Euro auf 0,85 Euro.

Nur einige wenige Gladbacher, deren Bescheide von damals noch nicht rechtswirksam geworden sind, sollen von den rückwirkenden Änderungen profitieren, moniert die CDU-Fraktion. „Die Abwassergebühren für 2020 und 2021 müssen für alle Bürgerinnen und Bürger in Bergisch Gladbach neu beschieden werden und die zu viel gezahlten Gebühren zurückerstattet werden“, fordert Henkel.

Der Ausschuss für Infrastruktur und Umwelt berät am kommenden Dienstag, 17. Oktober, die rückwirkenden Anpassungen der Abwassergebührensatzungen.