Chinesen sind aus dem RennenWunschpartner vieler Zandrianer bricht Verhandlungen ab
- Ein chinesischer Investor ist abgesprungen.
- Welches konkrete Interesse die anderen Investoren an Zanders haben, ist nicht bekannt. Die Zandrianer fürchten um ihre Jobs. Die bereits ausgesprochenen Kündigungen werden demnächst Arbeitsgerichte beschäftigen. Wie geht es weiter mit der Papierfabrik?
Bergisch Gladbach – Bei den Zandrianern war der Einstieg eines chinesischen Investors so etwas wie die große Hoffnung. Einer, der nicht kommt, um die Reste eines jahrhundertealten Papierunternehmens auszuschlachten, sondern der mit frischem Geld Zanders in eine rosige Zukunft führen kann. Und hochrangigen Vertreter waren auch im Werk, schauten sich genau um und rechneten.
Am Donnerstag bestätigte der Insolvenzverwalter Marc d’Avoine im Gespräch mit dieser Zeitung, dass dieser chinesische Investor abgesprungen ist. D’Avoine: „Als einer von mehreren Investoren hat sich eine Gruppe, bei der es chinesische Investoren gibt, aus den Verhandlungen zurückgezogen.“ Er sei aber weiter zuversichtlich, bald einen neuen Eigentümer für Zanders zu finden.
D’Avoine berichtete auch, dass diese Investorengruppe sich schon vor einigen Wochen zurückgezogen habe. Mit weitreichenden Konsequenzen. Denn nur diese Gruppe hatte ausdrücklich Interesse auch an den Zanders-Immobilien geäußert.
Erst mit dem Absprung der Chinesen war der Weg für d’Avoine frei, nun der Stadt das Grundstück anzubieten. Nach der Lesart der Zandrianer war das eine neue, für sie schlechtere Situation. Die große, internationale Lösung war nun vom Tisch. Welches konkrete Interesse die anderen Investoren an Zanders haben, ist nicht bekannt. Die Angst ist bei den Gesprächen mit den Zandrianern mit den Händen zu greifen, dass der neue Käufer den Produktionsstandort weiter zurückfährt und es weitere Entlassungen geben wird.
Etliche der 62 bereits ausgesprochenen Kündigungen werden demnächst die Arbeitsgerichte beschäftigen. Sören Riebenstahl ist einer der Anwälte, dessen Mandanten gegen ihre Kündigung klagen. Riebenstahl kritisiert den Betriebsrat, der die Kündigungs-Namensliste mitunterschrieben hat. „Das macht es den Betroffenen unnötig schwer, vor Gericht zu obsiegen.“ Denn nun liege die Beweislast bei den Gekündigten. Sie müssen vor Gericht darlegen, dass es entsprechend den Sozialkriterien jemanden anderes hätte treffen müssen. Ein Vorwurf der vom Betriebsrat zurückgewiesen wird. Faktisch sei es so, dass während eines Insolvenzverfahrens dem Betriebsrat gar keine andere Wahl bleibe, als die vom Insolvenzverwalter vorgelegte Liste – an deren Zustandekommen der Betriebsrat auch beteiligt ist – zu unterschreiben.
Ein Rechtsanwalt, der namentlich nicht genannt werden will: „Das sind immer Verhandlungen, bei denen dem Betriebsrat die Pistole auf die Brust gesetzt wird.“ Denn immer heiße es, dass andernfalls der Betrieb insgesamt liquidiert werden müsse – und damit alle ihre Arbeit verlieren.
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Der Zanders-Betriebsrat bestätigte, dass die Verhandlungen unter erheblichen Druck geführt worden seien. Die ausgesprochenen Kündigungen mitzutragen, sei ausgesprochen schwer gefallen. Und würde heute verhandelt – also mit dem frischen Geld durch den Verkauf der Immobilien an die Stadt – wäre die Namensliste so wahrscheinlich nicht unterzeichnet worden. Die Situation sei heute eben eine andere.
Marc d’Avoine zeigte Verständnis für Kläger. „Es ist doch normal, dass die Betroffenen ihre Kündigung nicht einfach akzeptieren.“ Zu diesen Kündigungen habe es aber keine Alternative gegeben und die Sozialauswahl sei gemeinsam mit dem Betriebsrat erfolgt. „Das waren schwere Entscheidungen für alle Beteiligten.“ Das nun einige der Fälle vor Gericht landen, sei in solchen Verfahren absolut normal.