„Muss das sein?“Dauerparken ohne Kennzeichen in Bergisch Gladbach
Bergisch Gladbach – In den ersten Tagen fällt das Auto niemandem auf. Ist ja normal, dass Autos an der Straße stehen. Der Besitzer wird am nächsten Morgen kommen und mit seinem Pkw zur Arbeit fahren.
Manchmal kommt aber keiner mehr. Dann stehen die Autos Tag um Tag, Woche um Woche, Monat um Monat an der Straße und werden zum Ärgernis für die Anwohner. Um die Sache noch schwieriger zu machen, haben die meisten dieser schwierigen „Fälle“ kein Nummernschild.
Auto entsorgen
Als Möglichkeit, sein Schrottauto preisgünstig auf Kosten der Steuerzahler zu entsorgen, wird so eine Variante ab und an gewählt. Peter Klein, der seinen richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen möchte, wohnt im Stadtteil Hand und kennt einige Autos, die ohne Nummernschild am Straßenrand verharren: an der Borngasse zum Abzweig Kempener Straße, auf der Handstraße oder der Gierather Straße.
Gesucht hat Peter Klein nicht danach. Nur die Augen offengehalten, sagt er. Vier Pkw ohne Nummernschild hat er in seiner Umgebung entdeckt, bei manchen war auch die Umweltplakette innen von der Scheibe abgekratzt worden.
Ärgernis
Die herrenlosen Autos ärgern Peter Klein, weshalb er im März eine Meldung über die Homepage an die Stadt abgeschickt hat. Die Meldung landet direkt beim Ordnungsamt. Passiert sei aber nichts. Jetzt ärgert sich Anwohner Klein doppelt, über die Fahrzeuge und die Verwaltung.
Bei der Stadt hat man das gemeldete „Auto-Quartett“ auf der Liste. Diese sei allerdings situationsbedingt sehr lang und könne nur sukzessive abgearbeitet werden. Die Folgen von Corona seien gerade für die Mitarbeiter des Ordnungsamtes belastend: Sie müssen Abstandsgebote, Maskenpflicht und mehr kontrollieren. Sprecher Martin Rölen führt aus: „Da müssen die abgemeldeten Fahrzeuge augenblicklich zurückstehen. Sie werden aber nicht vergessen.“ Alle Anwohner, die sich gestört fühlen, bittet die Stadt um Geduld.
Lange Wartezeit
Bis im Einsatzfall der Abschlepper kommt, dauert es immer was. Ein abgemeldetes Fahrzeug auf öffentlichem Gelände bekommt zunächst einen „roten Zettel“ an die Windschutzscheibe. Die übliche Frist liegt bei zehn Tagen, bis zu der das Auto aus dem öffentlichen Raum entfernt werden muss, gegebenenfalls könne die Frist auch länger sein.
Geschieht dies nicht, wird der Halter anhand der Fahrgestellnummer oder der Schadstoffplakette ermittelt und angeschrieben. Passiert auch dann nichts, bestelle die Stadt den Abschleppdienst, erklärt der Sprecher. Und der Halter müsse die Kosten übernehmen.
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