Die Angst vor einem Waldbrand in HerkenrathWas ist, wenn ein Feuer ausbricht?
- Dierk Lürbke bereiten die trockenen Fichten auf seinem benachbarten Waldgrundstück Sorgen.
- Wie viele andere Bürger fürchtet er sich aktuell vor Waldbränden rund um Bergisch Gladbach.
- Doch wer ist in Herkenrath eigentlich für den Wald zuständig?
Herkenrath – Mit Sorge beobachtet Dierk Lürbke die trockenen Fichten, die im Waldgebiet unmittelbar neben seinem Grundstück in Herkenrath am Volbacher Berg stehen. Seit dem vergangenen Sommer hat der Borkenkäfer dort ganze Arbeit geleistet. Die Fichten sind trocken und morsch und genau das beunruhigt Lürbke, denn: „Die Bäume könnten einfach umkippen und auf Spaziergänger fallen. Und durch die Trockenheit würde sich auch ein Waldbrand hier schnell ausbreiten und auf umliegende Häuser übergreifen.“
Mit dieser Sorge steht Lürbke nicht alleine da. Vielen Anwohnern im Rheinisch-Bergischen Kreis, die ebenfalls unmittelbar neben Waldgrundstücken wohnen, geht es ähnlich. Groß ist die Unsicherheit und schnell stellen sich Fragen wie: Was ist, wenn ein Feuer ausbricht? Kann ich überhaupt noch sicher spazieren gehen? Wer ist überhaupt für den Wald zuständig und wen kann ich kontaktieren?
Die Angst vor Waldbränden ist gestiegen
Auch Wolfgang Blass, Revierförster in Bergisch Gladbach, erhält derzeit viele solcher Anfragen. Besonders seit den kürzlichen Bränden in Bärbroich und Gummersbach sei die Angst vor großen Waldbränden merklich gestiegen. Blass betont jedoch: „Ein solches Feuer bricht nicht einfach so aus. Es ist zwar trocken, aber die Leute sind auch dazu aufgerufen, vorsichtig und nicht fahrlässig zu sein.“ Auch Kreisbrandmeister Wolfgang Weiden hatte vor einigen Wochen dazu aufgerufen, „sich möglichst aus den Wäldern fernzuhalten.“ Weiden appellierte auch an Autofahrer, ihr „Fahrzeug nicht auf unbefestigtem Untergrund zu parken und nicht in den Grünstreifen oder an den Waldrand zu fahren“.
Der Blick über die regionalen Wälder bestätigt, warum die Waldbrandgefahr so hoch ist: Immer größer scheint die braune Fläche toter Bäumer zu werden. Das Forstamt kann jedoch nur bedingt helfen, denn zuständig für die Pflege privater Wälder seien zunächst einmal die Besitzer selbst. „Man kann nicht in allen Wäldern sämtliche Gefahren ausschließen. Das ist nicht möglich. Wer sich auf privaten Grundstücken bewegt, tut dies auf eigene Gefahr. Und wer in die Nähe eines Waldgrundstücks zieht, muss auch damit rechnen, dass mal ein Baum umstürzen kann“, meint Blass.
Die Suche nach dem Besitzer des Waldes
Hermann Fröhlingsdorf, Leiter des Fachgebiets Hoheit im Regionalforstamt Bergisches Land erklärt: „Oft hilft es schon, mit dem Nachbarn zu reden. Manche wissen gar nicht, dass ihr Wald in einem schlechten Zustand ist und sind auch bereit, etwas dagegen zu tun.“ In Herkenrath gestaltete sich die Suche nach den Besitzern bisher schwierig. „Das Waldgrundstück gehört einer Erbengemeinschaft. Ich wohne seit 13 Jahren hier, aber es gab nie einen Kontakt. Ich wüsste gar nicht, an wen ich mich wenden könnte“, erzählt Lürbke.
In der Hoffnung auf Unterstützung nahm er Kontakt zur Stadt Bergisch Gladbach auf. Die ist in diesem Fall allerdings nicht zuständig, da sich das betroffene Waldgrundstück nicht in städtischem Besitz befindet. Bei Wäldern die an öffentliche Wege oder Gebäude grenzen, überprüfe die Stadt hingegen regelmäßig, ob die Verkehrssicherheit gegeben sei.
„Irgendwer muss sich doch verantwortlich fühlen“
Bei Dierk Lürbke sorgte diese Antwort für Unverständnis. „Irgendwer muss sich doch verantwortlich fühlen zumindest mal zu überprüfen, wem das Grundstück überhaupt gehört und denjenigen auf die Zustände im Wald hinweisen“, meint er und behält Recht. Hermann Fröhlingsdorf erklärt: „Wir dürfen selbst keine Auskunft über Besitzer von Grundstücken geben. Aber besorgte Anwohner können sich in einem solchen Fall an das Katasteramt wenden und sich erkundigen, wem eigentlich das Nachbargrundstück gehört, damit man Kontakt aufnehmen kann.“
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Kümmere sich der Besitzer trotz Warnungen über tote Bäume nicht um sein Waldstück, könne sich das Forstamt auch bei privaten Grundstücken einschalten, aber: „Nur wenn Gefahr im Verzug durch gefährliche Waldbäume besteht, schreiten wir als Behörde ein, denn natürlich zählt: Eigentum verpflichtet“, betont Fröhlingsdorf.
Dass eine schnelle Lösung für den Wald in Herkenrath nicht möglich ist, weiß Dierk Lürbke. Er möchte sich nun in der Nachbarschaft umhören und beim Katasteramt und Forstamt nachhaken. „Ich würde mir wünschen, dass sich die Lage verbessert, denn ich möchte nicht jedes Mal Angst haben, dass mir ein Baum auf den Kopf fällt, wenn ich mit dem Hund spazieren gehe und die Feuerwehr möchte ich auch ungern hier haben.“