Ein Bergisch Gladbacher stand wegen Drogenhandels vor Gericht – und das nicht zum ersten Mal.
„Alpträume, wenn ich nicht rauche“Bergisch Gladbacher wegen Drogenhandels vor Gericht
Sehr wohlmeinende Richterinnen und Richter hat ein 29-jähriger Bergisch Gladbacher gefunden: Wegen Drogenhandels verurteilte ihn das Bensberger Schöffengericht zwar zu einem Jahr und neun Monaten Haft. Das Gericht setzte die Strafe aber zur Bewährung aus, damit der Angeklagte seine Ausbildung zum Kfz-Mechatroniker fortsetzen kann – und das, obwohl ihn dasselbe Gericht 2021 bereits einmal wegen Betäubungsmittelhandels zu einem Jahr und acht Monaten verurteilt hatte und er noch unter laufender Bewährung stand.
Die Polizei hatte einen Hinweis bekommen, dass aus seiner Wohnung Marihuana-Geruch dringe und daraufhin am 25. März 2022 eine Hausdurchsuchung vorgenommen. Dabei stellten die Beamten 358 Gramm Marihuana und 2840 Euro Bargeld sowie eine Feinwaage sicher. Für das Gericht war das äußerst sanfte Urteil keine leichte Entscheidung, aber es gründete sich auf den besonderen Umständen des Falls.
Aus Syrien nach Bergisch Gladbach
Im Jahr 2015 war Ahmed G. (Name geändert) aus Syrien geflüchtet und über den Libanon und die Türkei nach Deutschland gekommen. Durch Krieg, Flucht und Verlust des Kontaktes zu seiner Familie traumatisiert kam er nach Bergisch Gladbach, schaffte es aber auch dank der langfristigen Unterstützung durch eine ehrenamtliche Flüchtlingshelferin, hier Fuß zu fassen, Deutsch zu lernen und sogar eine Wohnung und eine Ausbildungsstelle zu finden.
Was er indes nicht schaffte, war ein drogenfreies Leben. Auf die Frage, ob er sich vorstellen könne, seinen eigenen Marihuana-Konsum dranzugeben, sagte er im Prozess: „Vorstellen schon. Aber ich will nicht lügen. Ich habe Alpträume, wenn ich nicht rauche.“
Mit seiner Ehrlichkeit machte es der nach einem von seinem Verteidiger angeregten Rechtsgespräch geständige Ahmed G. dem Gericht und der Staatsanwältin schwer, eine positive Sozialprognose zu stellen und eine erneute Bewährungsstrafe zu fordern beziehungsweise zu verhängen. Gleichwohl blieb Richterin Birgit Brandes und der Schöffe und die Schöffin auch in dem aktuellen Fall unter der Schallmauer von zwei Jahren Haft, ab der eine Aussetzung zur Bewährung nicht mehr möglich ist.
Ahmed G. solle die Chance haben, seine Ausbildung zu beenden. Sein Lehrbetrieb habe ihm gute Arbeit bescheinigt und dass er dort gebraucht werde. Auf die Auferlegung einer Therapie verzichtete das Gericht. Priorität habe der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung. Klar war aber auch: Wenn noch einmal etwas passiert, steht der Widerruf beider Bewährungen an, und dann drohen dem Gladbacher bis zu drei Jahre und fünf Monate Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.